• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Schlechte Cover-Versionen und kein Ende?

Ich habe letztens zirka zweihundert Vinyl-Singles "entsorgt".

"Veröffentlichungen" - eben weil sie so unterirdisch schlecht waren - vom Markt gar nicht registriert worden sind. Automatenhändler und Plattenläden haben die Artikel nicht geordert, Radio hat sie nicht gespielt, in der Presse wurde nicht über sie berichtet, DJs haben sie nicht aufgelegt. Heißt: Das Publikum hat sie gar nicht kennen gelernt. Ein Sammelsurium von Raritäten von Kleinstauflagen, die die Welt nicht kannte und bis heute auch nicht kennen musste.

Was regt Ihr Euch auf über die eine oder "VÖ", die die Welt genau so nicht kennen müsste? Nur, weil sie im Netz jemand wahrnehmen könnte?
Nun, besagter "Anne Kaffeekanne" Remix hat mittlerweile alleine bei Spotify über 3 Millionen Aufrufe, bei YouTube kommen noch mal weit über 300.000 dazu. Das ist eine ganze Menge und muss erst mal einer schaffen. D.h. diese Veröffentlichung wird gerade durchaus wahrgenommen.

Alle Vergleiche mit Vinylzeiten hinken natürlich ein bisschen. Denn in der Tat fungierten früher Plattenhändler, Radiosender, Musikzeitschriften etc. als "Gatekeeper". Heute, im Internet- und Streaming-Zeitalter muss der Konsument diese Aufgabe übernehmen.
 
Zurück
Oben