Kirche im Radio?

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Eprom

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Können eigentlich auch andere Religionsgemeinschaft Sendezeiten im Radio/Fernsehen beantragen, oder nur christliche? Wie ist das überhaupt gerechtfertigt das man weltanschauungsgemeinschaften Sendezeit zur Verfügung stellen MUß?
 
AW: Kirche im Radio?

Im Thüringer Landesmediengesetzt steht folgendes:

Sendezeit für Dritte
(1) Den evangelischen Kirchen, der katholischen Kirche und den jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen; die Veranstalter können die Erstattung ihrer Selbstkos-ten verlangen.

(2) Politische Parteien und sonstige politische Vereinigungen erhalten während ihrer Beteiligung an den Bundestagswahlen, an den Wahlen zum Thüringer Land-tag und an den Wahlen der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament gegen Erstattung der Selbstkosten angemessene Sendezeiten in landesweiten Programmen entsprechend § 5 Abs. 1 bis 3 des Parteiengesetzes.

(3) Für den Inhalt der Sendung ist derjenige verantwortlich, dem die Sendezeit zur Verfügung gestellt worden ist.

Quelle: http://tlm.de/tlm/die_tlm/rechtsgrundlagen/gesetze/thueringer_landesmediengesetz/TLMG_neu.pdf

Ich vermute, dass das in anderen Bundesländern ähnlich geregelt ist.
 
AW: Kirche im Radio?

Zum ersten Satz hilft ein Blick in den Staatsvertrag, z.B. der über den Südwestrundfunk:

§9
"(3) Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, den Vertretern der Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, den Regierungen der Länder sowie den politischen Parteien, soweit sie in einem der Parlamente der Länder Fraktionsstärke besitzen, ist Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen in zweckentsprechenden Sendezeiten des SWR angemessen zu vertreten. "
(Fundstelle: http://www.artikel-5.de/gesetze/swr-stv.html)

D.h. jede Kirche und Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts hat das Recht auf Sendezeit - und muß dies nicht extra "beantragen" - es muß allerdings ins Programmschema integriert werden (siehe Zusatz "zweckentsprechend")

Was eine "Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts" ist, könnte der aus der Weimarer Verfassung (1919) in das Grundgesetz übernommene Artikel 137 erklären, in dem als Bedingung genannt wird, dass die "Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten" - im Klartext, diese müssen eine gemeinsame, erkennbare Struktur und eine nennenswerte Anzahl von Mitgliedern haben. Sicher gibt es dazu konkretere Rechtsverordnungen wie Gesetze - ein Indiz dürfte z.B. auch ein existierender Staatsvertrag sein (Beispiel: Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der württembergischen evangelischen Landeskirche und der badischen evangelischen Landeskirche).

Zum zweiten Satz (der den leichten Anklang eines Willkürvorwurfes nicht verleugnen kann):

Grundsätzlich ist es ein Vertrag zwischen verschiedenen Parteien - also Vertragsrecht.

In diesem Falle waren es die Landesregierungen von RP und BW, die den Vertrag ausgehandelt haben - und die haben ihre Rechtfertigung letztlich vom Wähler (Bürger(in) wählt Landtag, Landtag wählt Ministerpräsident(in), diese(r) bestimmt die Regierung - Gemeinschaftskunde / Staatsrecht). Das Gesetz, in dem wiederum drinsteht, dass die Länder für die ÖR zuständig ist, könnte man ja mal bei Gelegenheit raussuchen.

Ein weiterer Grund ist im Grundgesetz, Art. 4 (1) in Verbindung mit Art. 5 (Freiheit der Religionsausübung in Verbindung mit der Pressefreiheit) zu finden.
(Grundgesetz auf den Seiten des Bundestages)

Ich nehme mal an, dass die Staatsverträge der anderen ÖRs ähnliche Klauseln enthalten.

An Eprom: Ich möchte übrigens eine Beobachtung korrigieren: Es sind nicht nur die christlichen Kirchen, die Sendezeit bekommen - im DLF gibt es z.B. auch immer wieder eine Sendung (ich glaube Freitag Abend zu Beginn des Sabbat) aus dem jüdischen Leben. Wie es mit den Muslimen ist weiß ich aktuell nicht. Schon mal bei den ÖRs im Programmschema recherchiert? Müsste ja zu finden sein.

Sollte ein in Staatsrecht versierter Mensch Fehler in meiner Herleitung finden bin ich gerne lernbereit!

Edit: Da war einer schneller im Recherchieren...

An DS: Den Satz "die Veranstalter können die Erstattung ihrer Selbstkosten verlangen." verstehe ich nicht ganz. Wer ist Veranstalter? Können die Sender ihre Selbstkosten von den zitierten Kirchen/Religionsgemeinschaften verlangen oder die Kirchen/Gemeinden von den Sendern?
 
AW: Kirche im Radio?

Lieber Eprom,

diese Drittsenderechte ergeben sich aus der praktischen Konkordanz aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 (Rundfunkfreiheit) und Artikel 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG (Religions- und Glaubensfreiheit).

Zur Rundfunkfreiheit: Sie ist zuallererst, aber nicht nur, als Programmfreiheit zu verstehen. Dabei gibt es natürlich einen Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen. Darüber hinaus hat sie das Bundesverfassungsgericht aber als "dienende Freiheit" eingeordnet. Das bedeutet: Rundfunk ist verpflichtet, zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen. Das ist ein grundsätzlicher Unterschied zur Pressefreiheit, die sicherstellt, dass jeder in den Schranken der Rechtsordnung publizieren darf. Das gibt es im Rundfunk bekanntermaßen nicht, was einerseits mit der Suggestivkraft (hat was mit dem Rundfunk im Dritten Reich zu tun) und andererseits mit der einst schwierigen technischen Verfügbarkeit der Übertragungsmöglichkeiten (Frequenzknappheit) zusammenhängt. Rundfunkfreiheit hat hier den Charakter einer Insitutionengarantie - der Staat muss die Voraussetzungen schaffen, damit Rundfunk verbreitet werden kann. Er hat aber ganz andere Möglichkeiten, auf das Programm im Allgemeinen (nicht auf einzelne Inhalte) Einfluss zu nehmen, als bei Printmedien - etwa in dem Mediengesetze Klauseln zur Berücksichtigung gesellschaftlicher Gruppierungen schaffen. Das leuchtet auch ein - eine Religionsgemeinschaft kann ohne weiteres selbst eine Zeitung herausgeben, ein Rundfunkprogramm verbreiten aber nicht.

Diese Spannungslinie aus Rundfunk- und dienender Freiheit ist das erste Wichtige.

Zur Religionsfreiheit: Davon gibt es ein positives und ein negatives Verständnis. Negativ bedeutet: Der Staat hat sich herauszuhalten. Positiv bedeutet: Es ist ein Grundrecht, seine Überzeugungen kundzutun. Das muss der Staat gegebenenfalls gewährleisten. Der Zugang zum Rundfunk fällt nach der herrschenden Meinung darunter (was aber auch durchaus umstritten ist).

Bejahen wir das Recht darauf, müssen wir aber abwägen, dass der Programmveranstalter ja auch seine Interessen hat. Also muss der Zugang zum Rundfunk so gestaltet werden, dass diese Interessen so weit wie möglich gewahrt bleiben. Diese Abwägung, bei der beide Seiten im maximalen Umfang bedient werden, nennt man die praktische Konkordanz. Daher räumen die Mediengesetze mindestens "den bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräften" die Möglichkeiten ein, "angemessen zu Wort" zu kommen.

Letzteres ist ein sog. rechtsumbestimmter Begriff. Als grobe Richtlinie gilt, dass die eingeräumte Sendezeit (nach Sendeplatz und Länge der Zeit) mit der gesellschaftlichen Bedeutung der Vereinigung konform ist. Das ist aber stets im Einzelfall zu prüfen. Religiöse Werbung ist laut Rundfunkstaatsvertrag verboten, der Begriff religiöser Informationen in Abgrenzung zur Werbung nach herrschender Meinung aber weit auszulegen.

Ersteres ist die spannendere Frage. Was ist eine bedeutsame Vereinigung? Der bayr. Verwaltungsgerichtshof hat 2007 entschieden, dass es sich vor allem an der Zahl der Mitglieder bemisst. Das handhaben die Länder unterschiedlich. Damit ist die katholische und die jeweilige evangelische Landeskirche unstrittig, eine orthodoxe christliche Vereinigung aber nicht. Selbiges trifft wohl auch für die Zeugen Jehovas oder die Scientologen zu. Die Sorben fallen streckenweise unter Minderheitenschutz. Die Muslime haben keine solchen Strukturen wie die kath. oder ev. Kirchen - also gibt es zwar vergleichsweise viele Anhänger dieser Religion, aber keine Vereinigung, die hinreichend viele Mitglieder erfasst. Wobei letzteres dadurch aufgefangen wird, dass es in vielen "Ballungsgebieten" entsprechende offene Kanäle o.ä. gibt, welche muslimische Programmbestandteile enthalten. Trotzdem dürfte das noch einmal spannend werden, wenn mal jemand ernsthaft versuchen sollte, eine muslimische Sendung bei den Öffis einzuklagen. Warten wir es ab.

Viele Grüße
Die Hexe

@ stage manager

Die Programmveranstalter von den Weltanschauungsgemeinschaften. Wobei die dann wieder förderfähig sein können. Die Zuständigkeit der Länder ergibt sich daraus, dass diese grundsätzlich zuständig sind, es sei denn, das Grundgesetz weist dem Bund Aufgaben zu - was bei der Kultur nicht der Fall ist, lediglich bei der technischen Seite der Rundfunkverbreitung. (Art. 70-74 GG)
 
AW: Kirche im Radio?

Die Frage ist nicht ganz klar definiert. Die beiden großen Religionsgemeinschaften bekommen anstandslos Sendezeit eingeräumt, integrieren sich aber meist mit Wortbeiträgen im Programm. Dann gibt es andere als fertige programme- aus meiner Württemberger Zeit weiß ich noch, daß auch recht umstrittene "Religions-gemeinschaften" -sofern irgendwie öffentlich anerkannt- Sendezeit bekamen (meist halbe Stunde bis ganze Stunde an einem sehr frühen Sonntagmorgen) und dann auch (vorher) Teil der Bewerberliste und des Lizensierungsverfahren waren. Der "Hauptsender" mußte also das Programm ausstrahlen, was aber nur mit einem klärenden redaktionellen Hinweis erfolgte " Radio XYZ ist nicht verantwortlich für den Inhalt des folgenden Programms"
Und die Kosten (Zurverfügungstellung eines Technikers, der -damals- das Band einlegte, abfuhr und den Ausgangspegel überwachte) wurden dem "Untermieter" in rechnung gestellt. Der "Veranstalter" war also/ist immer die federführende Radiostation (wenn mehrere Anbieter auf einer Frequenz senden).
(ANTWORT betrifft jetzt ausschließlich Privatradio...!)
 
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Wer ist Veranstalter?
Können die Sender ihre Selbstkosten von den zitierten Kirchen/Religionsgemeinschaften verlangen oder die Kirchen/Gemeinden von den Sendern?

Ja, Veranstalter sind die Sender, die die Sendezeit einräumen müssen.

Vom Privatradio her kenne ich den Programmpunkt "Gedanken zum Auftanken" (gehört bei Landeswelle Thüringen Mo-Fr. ca. 18:45 und von Paradiso).

Bei ffh habe ich eine solche "Sendung" am Sonntagmorgen bei einem Aufenthalt in Hessen gehört. In Frankfurt/Main gibt es dazu ein Evangelisches Medienhaus, wo diese Beiträge produziert werden.
 
AW: Kirche im Radio?

@Hexe:
Danke für diese profunde Erläuterung der betreffenden GG-Artikel. Das mit den (fehlenden) Strukturen insb. bei den muslimischen Gemeinden war mir bekannt, mir fehlt nur der Beleg.

Ich denke, der bayr. VGH hat mit seiner Entscheidung kein Neuland betreten, siehe den von mir zitierten Art 137, der - zwar aus der Weimarer Verfassung übernommen - durchaus bindend für alle Gerichte in Deutschland ist - und auch da ist die Anzahl der Mitglieder ein Hauptkriterium für die Anerkennung als "Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts" - wobei in Art 137 GG dafür der Begriff "Kirche" verwendet wurde. Dass dies in unserer Zeit weiter zu Fassen ist (weder die jüdischen Gemeinden noch die muslimischen würden sich einer "Kirche" zugehörig fühlen - das ist ein spezifisch christlicher Begriff, auch wenn er von anderen Gruppen gerne mißbraucht wird) begrüße ich ausdrücklich.

Danke auch für den Verweis auf Art 70-74 GG - hätte ich mal weitergelesen, wäre ich auch schlauer geworden (Lesen hilft!) :)

@ DS: In Baden-Württemberg macht unter Anderem der ERB das, was in Hessen das "evangelische Medienhaus" tut. Müsste jetzt nachschauen, ob die das jeweils für alle in Hessen bzw. BW tätigen ev. Landeskirchen gemeinsam tun oder jede Landeskirche ihre eigene Medienfirma hat. Der ERB gehört glaube ich ausschließlich zur badischen Landeskirche.
 
AW: Kirche im Radio?

In Baden-Württemberg war es in der Lizenzierungsphase der ersten privaten Rundfunkstationen so (Mitte 80er Jahre), dass sich sowohl die evengelische, als auch die katholische Landeskirche jeweils um alle ausgeschriebenen Frequenzen mitbeworben haben.
Das hatte zur Folge, dass bei den Vergabeentscheidungen jeweils ein Mitbewerber "Kirche" zu berücksichtigen war.

Da die Kirchen aber gar nicht wirklich selbst Sender betreiben wollten, sondern nur ihre Rechte sichern wollten, fand man die Regelung, den "Verzicht" der Kirchen auf eigene Frequenzen damit zu kompensieren, dass ihnen eine bestimmte Sendezeit in den privaten Sendern zugesprochen wurde.

Eine Zeitlang ging bei unserem Sender damals jede Woche ein katholischer und ein(e) evangelische Rundfungbeauftragte(r) ein und Haus, lieferte fertige Beiträge oder Halbstundensendungen ab und überwachte die Ausstrahlung.
Bei den Evengelischen ist dann daraus sehr schnell das "Studio Hanno Gehrwin" geworden, mit durchaus achtbarer Qualität in Inhalt und Technik.
 
AW: Kirche im Radio?

Dann dürfte also die muslimische Gemeinschaft auch beim "privaten" Domradio Sendezeit einfordern? :wow:
 
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Hallo Stage,

ja, da hast Du recht. Das Urteil des bayr. VGH war lediglich das letzte mir bekannte, welches das Prinzip der Mitgliederzahl noch einmal für genau diesen Bereich festschrieb. Aber selbstverständlich folgten die Richter auch nur dem, was andere Gerichte und auch das BVerfG bereits judiziert hatten.
Beste Grüße
Die Hexe

@ Hörbub

Ich kenne das NRW-Rundfunkrecht nicht im Detail, glaube aber, dass überall so etwas festgeschrieben ist à la "die Rundfunkprogramme insgesamt müssen die Vielfalt...bla....abbilden". Damit kann nicht einer sich überall reinklagen. Und ob die muslimische Gemeinde überhaupt - warten wir es ab. Einen Sitz in der Medienkommission haben sie ja bislang auch nicht.
 
AW: Kirche im Radio?

Das Problem mit der "muslimischen Gemeinde" ist, daß es sie nicht gibt. Anders als im Christen- und Judentum sind Muslime nicht in religiösen Gemeinden organisiert und daher gibt es auch gar keine legitimierte Vertretung, die Sendezeit beanspruchen könnte.
 
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Es gibt aber Vereinigungen, die - gleichwohl keine die Mehrheit vereinigt - als Interessensvertreter "der Muslime" auftreten. Auch in solchen Fragen.
 
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Sagen wir es mal so: Gerade was Glaubens- und Kirchengemeinschaften angeht, schießen deren mediale Ableger derzeit wie Unkraut aus dem Boden. Es wird daher die Muslime wahrscheinlich niemand daran hindern, einen eigenen TV- oder Rundfunkkanal zu installieren.
 
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radiohexe schrieb:
Es gibt aber Vereinigungen, die - gleichwohl keine die Mehrheit vereinigt - als Interessensvertreter "der Muslime" auftreten. Auch in solchen Fragen.
Ohne Frage. Allerdings haben sich diese Leute im Wortsinne selbst zum Interessenvertreter ernannt, ohne über eine wie auch immer geartete Legitimation zu verfügen. Das darf m. E. nicht ausreichen, um zum Beispiel Sendeplätze beanspruchen zu können.

Anders formuliert: Da könnte ja jeder kommen.
 
AW: Kirche im Radio?

Nun ja, ich vermute trotzdem, dass sich die stellenweise große Zahl der Muslime irgendwann nicht mehr ignorieren lässt. Ihnen zu sagen "Dann organisiert Euch besser" wird nicht ausreichen. Ich könnte mir vorstellen, dass das ebenfalls gegen die Religionsfreiheit verstößt, weil es zur Ausübung der islamischen Religion gehört, dass einzelne Gelehrte mit ihren Auslegungen von Koran und Sharia untereinander um die meisten Anhänger konkurrieren und kirchenähnliche Strukturen eben nicht vorgesehen sind. Zudem prophezeihe ich Dir, dass sich die eher weltliche Vereinigung in Zentralräten o.ä. aus politischen Gründen verstärken wird. Obendrein ist es Sache der Muslime, sich von einer unerwünschten Interessensvertretung zu distanzieren. Die leben bislang gut davon, dass das nicht passiert.
 
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Zum Privatfunk:
Die einzelnen Landeskirchen betreiben - zumindest zu einem großen Teil - eigene Radioagenturen, die sich wiederum zusammengeschlossen haben zu einer Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Rundfunk (aer). Da gibt es unter anderem den ERB ("Studio Hanno Gerwin")/Badische Landeskirche, APW/Württembergische Landeskirche, efa/Bayerische Landeskirche, medio und pak/Landeskirchen in Hessen, ekn/Niedersächsische Landeskirche, ern/Schleswig-Holstein.

Die katholische Kirche ist anders organisiert, weshalb auch Arbeit und Angebote zum Teil anders gestrickt sind. Hier läuft die Arbeit über die Bistümer, die entweder selbst produzieren oder ebenfalls eigene Agenturen betreiben. Zudem haben sie die KNA im Hintergrund, die eigene Radiobeiträge produziert, auf die die kirchlichen "Eigenagenturen" zugreifen können.

Die Freikirchen sind hier nur sehr gering vertreten. Zum einen, weil sie nur mit Ausnahmen deutschlandweit organisiert sind, zum anderen, weil sie sich inhaltlich teilsweise nur schwer in Übereinstimmung oder Angleichung zu den evangelischen Landeskirchen bringen lassen. Hinzu kommt, dass nicht jede Freikirche, auch wenn sie dem Gesetz nach Ansprüche geltend machen könnte, interessiert ist an dieser Arbeit. Konkret: Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ist mit in der aer. Sie betreibt ebenfalls eine eigene Agentur.

Weil die Sender aber gerne einen Ansprechpartner für "die Kirche" haben und nicht mit jeder einzeln verhandeln und arbeiten wollen, haben sich die Kirchen fast überall entsprechend organisiert.

In ihrer Zusammenarbeit mit den Sendern berufen sich alle auf die oben genannten Gesetze. Über die Finanzierung gibt es unterschiedliche Vereinbarungen. Allen kirchlichen Zulieferen gemein ist das Interesse, Produktionen abzuliefern, die sich in die Programme der Sender vernünftig einfügen und dort nicht als Fremdkörper auftauchen. Das ist teilweise auch vertraglich so festgelegt, denn wer unter der Flagge eines Senders seine "eigenen" Inhalte senden will, muss sich natürlich an dessen Regeln halten. Das gilt für die Produktionsqualität wie auch für die inhaltlichen journalistischen Anforderungen. Die Tatsache, dass es diese Sendungen gibt, mag man als Indiz für das sehen, was Manni's Fan oben schon schrieb, dass die Qualität durchaus achtbar ist. Sonst wären die Sender längst auf die Barrikaden gegangen (sind sie vor Jahren zum Teil auch).

Inhaltlich gibt es meist zwei Angebotsrichtungen. Journalistisches, was dann in kompletten Sendungen läuft, meist am frühen Sonntagmorgen, und "Gedanken zum Auftanken" oder wie immer dieser kurzen Impulse auch genannt werden.
 
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