Studio Rebstock
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Wer kennt sie nicht? Standardformulierungen im Impressum, Haftungsausschlüsse bzw. eine besondere Seite, die den Namen "Disclaimer" trägt, manche haben sogar AGB.
Was dort zu lesen ist, sorgt nicht nur bei Juristen für eine neue Frisur als Folge nicht enden wollenden Haareraufens.
Natürlich wird erst mal das Urteil des LG Hamburg zitiert. Um was ging es da eigentlich? Wer weiß es - ehrlich? Wirklich?
Trifft das auch auf die eigene Seite zu?
Dann weiter: Was wird da nicht alles ausgeschlossen, von was wird sich nicht alles distanziert, was ist gestattet, was nicht..... spätestens jetzt rauft sich der normale Besucher der Seite gemeinsam mit dem Juristen die Haare - und beide Fragen sich: Was soll der Sch...?
Wie aber kommt das zustande?
Standardantworten:
Daniel W. Schneider aus Berlin schreibt dazu:
Bitte beachtet dabei vor allem den Hinweis "auf privaten Seiten" im letzten Satz des Zitats. Wer seine Internetseite kommerziell betreibt, sollte sowieso einen Anwalt an der Hand haben, der einen viel besser und individuell beraten kann.
Wer trotzdem nicht auf "Disclaimer" verzichten möchte, weil sie toll aussehen oder man damit Eindruck schinden möchte, der kann sich hier bedienen:
Dann bliebe da noch die Sache mit den AGB.
Abgesehen von dem, was da so geschrieben steht (bei einem Internetradio stand die aus dem Internet 1:1 auf einer Homepage geschriebene Chatiquette drin ), sind sie im Zweifel komplett unwirksam, weil sie ja nicht vor der Nutzung des Angebots, um das es dabei geht, zur Verfügung standen.
Liebe Betreiber, was soll mit den AGB eigentlich geregelt werden?
Als Sahnehäubchen auf dem wichtigtuerischen Mist (Sorry, so muss ich das mal nennen! ) findet sich dann noch mindestens ein oder mehrere Copyright-Zeichen.
Weil's eben jeder hat.
So, und jetzt seid ihr dran, liebe Radio- und / oder Seitenbetreiber:
Warum macht ihr das und wie seid ihr drauf gekommen? Ehrlich!
Gruß, Uli
Was dort zu lesen ist, sorgt nicht nur bei Juristen für eine neue Frisur als Folge nicht enden wollenden Haareraufens.
Natürlich wird erst mal das Urteil des LG Hamburg zitiert. Um was ging es da eigentlich? Wer weiß es - ehrlich? Wirklich?
Trifft das auch auf die eigene Seite zu?
Dann weiter: Was wird da nicht alles ausgeschlossen, von was wird sich nicht alles distanziert, was ist gestattet, was nicht..... spätestens jetzt rauft sich der normale Besucher der Seite gemeinsam mit dem Juristen die Haare - und beide Fragen sich: Was soll der Sch...?
Wie aber kommt das zustande?
Standardantworten:
- "Ich habe da gehört / gelesen" - "Wo, von wem?" - "Ja, das weiß ich jetzt auch nicht mehr".
- "Die anderen haben das auch auf ihren Seiten", gekrönt von "das habe ich mir da so abgeschrieben" (soll heißen: Copy & Paste).
- Variante: "Das machen doch alle so".
Daniel W. Schneider aus Berlin schreibt dazu:
(Quelle)knetfeder.de/recht/linkurteil/ schrieb:Man stelle sich dieses paradoxe Geschehen einmal genau vor: Das LG Hamburg sagt mit seinem Urteil, eine Freizeichnungsklausel (so der fachliche Ausdruck) reiche nicht aus, um sich 'aus der Verantwortung zu stehlen', sondern man hätte sich speziell von den fremden Meinungen distanzieren müssen - und was macht Rest-Deutschland? Es setzt eine Klausel auf jede zweite Homepage, die genau das Gegenteil macht, was dieses Urteil für den 'Ernstfall' verlangt und behauptet dann zu guter letzt auch noch, genau dies hätte in dem Urteil gestanden. Absurder geht es nicht mehr.
(...)
Wer jedoch nicht gegen Gesetze verstößt und im guten Glauben auf fremde Seiten linkt, hat normalerweise nichts zu befürchten, selbst dann nicht, wenn sich später auf dieser Fremdseite etwas zu seinen Ungunsten ändert - eine Beobachtungspflicht für fremde verlinkte Webseiten existiert meines Wissens nicht. Wie schon gesagt: etwas anderes gilt nur, wenn das Verlinken mit böswilliger Absicht geschieht oder man Kenntnis von z.B. rechtswidrigem Material hat. Das Weglassen eines solchen „Disclaimers“ auf privaten Seiten führt aber keinesfalls zu einer generellen Verantwortlichkeit eines jeden für andere Angebote im Netz.
Bitte beachtet dabei vor allem den Hinweis "auf privaten Seiten" im letzten Satz des Zitats. Wer seine Internetseite kommerziell betreibt, sollte sowieso einen Anwalt an der Hand haben, der einen viel besser und individuell beraten kann.
Wer trotzdem nicht auf "Disclaimer" verzichten möchte, weil sie toll aussehen oder man damit Eindruck schinden möchte, der kann sich hier bedienen:
(Quelle)Kopieren des Muster-Disclaimer von anwalt-seiten.de
Gerne können Sie unseren Disclaimer kopieren, bzw. unseren Haftungsausschluss verwenden. Dabei müssen Sie jedoch bitte folgendes berücksichtigen:
- Dieser Haftungsausschluss ist ein Muster. Es wird immer auch Fälle geben die von allgemeinen Beispielen nicht erfasst werden. Aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung zum Thema "Haftungsausschluss auf Webseiten" können wir keine Haftung für die universale Gültigkeit unserer Vorlage übernehmen.
- Übernehmen Sie den Disclaimer unbedingt nur vollständig.
- Geben Sie auf jeden Fall die Quelle als Link an (Urheberrecht).
Dann bliebe da noch die Sache mit den AGB.
Abgesehen von dem, was da so geschrieben steht (bei einem Internetradio stand die aus dem Internet 1:1 auf einer Homepage geschriebene Chatiquette drin ), sind sie im Zweifel komplett unwirksam, weil sie ja nicht vor der Nutzung des Angebots, um das es dabei geht, zur Verfügung standen.
Liebe Betreiber, was soll mit den AGB eigentlich geregelt werden?
Als Sahnehäubchen auf dem wichtigtuerischen Mist (Sorry, so muss ich das mal nennen! ) findet sich dann noch mindestens ein oder mehrere Copyright-Zeichen.
Weil's eben jeder hat.
So, und jetzt seid ihr dran, liebe Radio- und / oder Seitenbetreiber:
Warum macht ihr das und wie seid ihr drauf gekommen? Ehrlich!
Gruß, Uli