Welch ein Blödsinn! Und die Moderatoren dürfen ihren Namen sagen …?!
Ich stelle mir das gerade vor: "Herzlich willkommen bei Ihrem Lieblingssender, dessen Namen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht nennen dürfen, da nicht alle unsere Mitarbeiter eine entsprechende Einverständniserklärung unterschrieben haben. Am Mikrofon ist jemand, der die Auskunft über seinen Vor- und Nachnamen aus Gründen des Datenschutzes nicht erteilen möchte.
Für diese Sendung habe ich ein interessantes Interview mit einer ihnen allen bekannten Musikerin geführt, allerdings hat sie das Formular, nachdem wir hier ihren Namen auf dem Sender nennen dürfen, nicht unterschrieben. Naja, jedenfalls hat sie in diesem Interview viele interessante Sachen erzählt. Schade nur für Sie, liebe Hörer, dass Sie davon nichts mitbekommen können, denn uns wurde untersagt, das Gespräch aufzuzeichnen. Machen Sie sich aber nichts draus und kommen Sie gut gelaunt durch den Tag.
Zunächst hören wir eine Neuerscheinung. Schon im letzten Jahr war dieser junge Künstler mehrfach bei uns in der Hitparade vertreten und wenn Sie mich fragen, dann hat er noch großes Potenzial. Vielleicht wissen manche von Ihnen ja schon, von wem die Rede ist. In diesem Fall möchte ich Sie allerdings bitten, niemanden über solche Vermutungen zu informieren. Wir verzichten schließlich nicht ohne Grund auf eine Namensnennung. Anschließend hat unser Musikredakteur, über dessen Identität wir von oberster Stelle zum Stillschweigen verpflichtet sind, tief in der Oldie-Kiste gekrahmt und einen wunderschönen Titel gefunden. Leider ist der aber schon so alt, dass die darbietende Band schon längst nicht mehr existiert, weil alle Mitglieder bereits verstorben sind. Die Suche nach den Erben, die eine Sendeerlaubnis mit Nennung des Titels erwirken müssten, gestaltet sich momentan sehr zäh. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir das Lied frühstens nächste Woche um diese Zeit spielen können.
Apropos Zeit: Die lesen Sie bitte von Ihrer eigenen Uhr ab, da wir beim Hersteller unserer Studiouhr kurzfristig niemanden erreichten, der uns die schriftliche Erlaubnis erteilen konnte, die Zeitangaben, die wir von einem Gerät aus seiner Produktion ablesen, öffentlich durchzusagen."