Kabelvertrag ohne TV?

Bist du dir da ab 01.07.2024 sicher?
Wählen kannst du, ob du den Kabelanschluss nimmst oder nicht. Bzw., das konntest du auch bislang schon wählen - nur zahlen musstest du den Anschluss im Falle einer Abrechnung über die Nebenkosten auch dann, wenn du ihn nicht genutzt hast. Damit und nur damit ist aufgrund der Gesetzesänderung Schluss.

Welcher Kabelnetzbetreiber die Dose(n) in deiner Wohnung bespielt, kannst du normalerweise nicht auswählen. Es ist genau einer - der, der den Hausanschluss bespielt.

Dass man zwei Anbieter im Haus hat und auswählen kann, gab es (und gibt es vielleicht immer noch) ganz selten. Ich hatte mal von solchen Fällen gehört vor etwa 20 Jahren von jemandem aus der Wohnungswirtschaft. Das war dort offenbar eine Übergangszeit und ist längst Geschichte.
 
Das war dort offenbar eine Übergangszeit und ist längst Geschichte.
Zum Beispiel, wenn zwischen Hausantenne und Kabelfernsehen gewählt werden konnte. Hausantenne (drei Fernsehprogramme in miserabler Qualität mit Dachantennen) mit Wartungskosten 2,95 DM pro Jahr pro Wohneinheit oder Kabelfernsehen mit 20 Programmen für 10,- DM pro Monat direkt an die Kabel-TV-Firma.

Dann verlegte Netcologne Glasfaser bis zum Haus, und indoor ging es dann sternförmig mit Koaxialkabel weiter zu den einzelnen Wohnungen. Gleichzeitig wurde eine Pauschalgebühr von 7,50 DM pro Wohneinheit pro Monat erhoben. Ob man nun Internet nutzte oder nicht. Das Kabelfernsehen war dann automatisch da, und die Wahl zwischen Hausantenne und Kabelfernsehen existierte nicht mehr. Hausantennen-Ableitungen wurden abgepitscht. Stecker aus Verteiler/Verstärker raus. Auch Kabelfernsehen-Firma Concepta wurde ausgebootet, und Netcologne übernahm die Partie mit Gebühren für Internet, sowie die Verwaltung erhob in Hausgeldabrechnung pauschal 7,50 DM für "Zwangsverkabelung" mit Kabel-TV für alle. Dabei war die angebotene analoge Qualität so schlecht, dass ich mit Zimmerantenne das neu aufgekommene DVB-T in wesentlich besserer Bildqualität reinkommen konnte, praktisch das "alte" Kabel-TV garnicht nutzte, aber trotzdem dafür bezahlte. Das dann Kabel-TV auch irgendwann digital werden würde, stand ja zu dem Zeitpunkt vor Einführung von DVB-T noch nicht fest. (OK. Aachen Stolberg (Kanal 24 ?) war noch lange analog zu DVB-T-Zeiten.)
Jetzt ist das gewissermaßen genau andersherum. Kabel-TV-Gebühr 7,50 DM darf der Verwalter nicht mehr pauschal erheben, dafür allerdings eine "Wartungs-"Gebühr in Höhe von 56,- Euro Pro Jahr pro Wohneinheit.

Zu früh gefreut. Ganz umsonst kommt man nicht weg. Der Vermieter kann also de jure weiter Kosten für die Anlage erheben. Und da sind noch nicht einmal Höchstsätze rechtlich geregelt. Rein theoretisch kann er für seine Extrawurst-Satellitenschüsseln für Eutelsat etc. pp. noch kräftig abkassieren.
 
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Jetzt ist das gewissermaßen genau andersherum. Kabel-TV-Gebühr 7,50 DM darf der Verwalter nicht mehr pauschal erheben, dafür allerdings eine "Wartungs-"Gebühr in Höhe von 56,- Euro Pro Jahr pro Wohneinheit.
Damit hatte der Gesetzgeber offenbar nicht gerechnet. Wenn die Hausverkabelung (Netzebene 4) einer anderen Firma gehört als dem Anbieter des Kabelfernsehens, kann z.B. für einen darüber gebuchten Internettarif auch ganz ohne gebuchtes Fernsehen eine Durchleitungsgebühr erhoben werden. In Rostock soll das ganz massiv so sein, da bespielt die Vodafone die Anschlüsse, aber die Leitungswege gehören wem anderes. Das ist eine richtig "schöne" Wurst.



Es gibt aber auch viele Liegenschaften, in denen im Zuge der Ertüchtigung für Internet die Vermieter (gern große WBG) das Hausnetz haben erneuern lassen im Zuge einer erteilten Versorgungsvereinbarung. Dann ist auch die NE4 dem Netzbetreiber gehörend (so ist das auch in dem Haus, in dem ich meine Wohnung habe) und es fallen keine Durchleitungsgebühren an, wenn man Internet bucht, aber kein TV.

Ich vermute, dass es da noch so manche Gerichtsverfahren geben wird.
 
Ich habe schon länger den Eindruck, dass der Gesetzgeber bei der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs wieder einmal gepfuscht hat. Weil man das ganze nicht zu Ende gedacht hat.
Aus meiner Sicht hätte zugleich das klare Recht jedes Mieters auf Satempfang festgeschrieben werden müssen.
Denn derzeit bieten sich ja insbesondere andere kostenpflichtige Anbieter als Ersatz für‘s Kabel an und das kann ja nun echt nicht im Sinne der Verbraucher sein.
Aber hier zeigt sich wieder mal: gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht. :thumbsdown:
 
Aus meiner Sicht hätte zugleich das klare Recht jedes Mieters auf Satempfang festgeschrieben werden müssen.
Das ist nicht praktikabel, das wäre weltfremd. Wie soll das an Wohnungen ohne Balkon in korrekter Südausrichtung realisiert werden? Und wie für Wohnungen weit unten in hohen Gebäudekomplexen? Und wie bei Wandmontage an Wärmedämmverbundsystemen? Die Nasen, die da individuelle Spiegel montieren, ruinieren die Dämmung.

Klar, man kann eine Gemeinschaftsantenne installieren und heute mittels Unicable/JESS ähnlich einfach verkabeln wie Kabel-TV. Nur darf man beim Kabel nicht sparen, hier ist wegen der Speise-/Schaltspannungen definitiv massiver Kupferinnenleiter und verzinntes Cu-Geflecht nötig statt verkupfterter Stahl-Innenleiter und Alu-Schirmgeflecht. Aber die Vodafone duldet da aus gutem Grund auch bei DVB-C keine Sparmaßnahmen.

Aber: eine ordentlich installierte Satanlage erfordert Blitzschutz und der kann leicht mehr kosten als die eigentliche Antenneninstallation. Und das nächste Problem droht: GEMA und Corint halten soweit mir bekannt die Hand auf - Durchleitungsgebühren für Sat-ZF-Signale, wenn an mehrere Haushalte verteilt wird. Wer soll den Vertrag abschließen? Die Hausverwaltung? Und wie soll das Inkasso gemacht werden, wenn Nebenkostenabrechnung nicht mehr gestattet ist?

Satempfang im Mehrfamilienhaus ist damit leider ziemlich tot.

IP wird das alles perspektivisch übernehmen, mit allen bekannten Nachteilen von nicht-Anonymität bis irrer Bandbreitenverschwendung für Unicast. Die Leute sind heiß drauf, weil ihnen beides meist egal ist und dafür nette Nettigkeiten wie online-Videorecorder und Mitnahme des Programmangebotes auf EU-Reisen winken.

Vielleicht kann / wird ein eventueller politischer Umbruch den Satempfang stärken, wenn IP-Systeme mittels Blocking zensiert werden. Ein Zustand, den ich mir aber nicht wünsche.
 
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Seit wann werden für eine Gemeinschaftsantenne GEMA- oder sonstige Gebühren fällig? Das habe ich ja noch nie gehört und da ist mir auch kein Fall bekannt.

Natürlich sollte eine Gemeinschafts-Sat-Antenne fachgerecht und mit gutem Material errichtet werden. Aber das ist eine einmalige Investition und dann entstehen viele Jahre keinerlei Folgekosten. Unsere Kathrein-Sat-Antenne ist seit mittlerweile 26 Jahren auf dem Dach und funktioniert wie am ersten Tag!
 
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Seit wann werden für eine Gemeinschaftsantenne GEMA- oder sonstige Gebühren fällig?
In Hotels, Ferienwohnungen, Krankenhäusern usw. hält die GEMA beim Betrieb einer Gemeinschaftsantenne die Hand auf.
Im Februar 2024 ist ein Fall aus Rheinland-Pfalz vor dem EuGH gelandet, dort will die GEMA auch bei einem Seniorenheim mit Gemeinschafts-Satellitenanlage kassieren:
 
mit allen bekannten Nachteilen von nicht-Anonymität bis irrer Bandbreitenverschwendung für Unicast.
Hatten letztens einen Internetausfall hier. (Kein Internet, kein Telefon) Da klingelte es an der Türe, und die Nachbarn fragten, ob ich auch kein Fernsehen hätte. Aber Kabel-TV lief bei mir einwandfrei. Fazit: Bude voll bei Tagesschauguckern-Nachbarn.
Also läuft Kabel TV über was Extras. Aber über dasselbe Koaxkabel.
[SCNR: Zattoo: 160 Programme - aber wenn Internet weg ist, 0. Ja, Deutschland verabschiedet sich vom Kabelfernsehen.]
Und ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass durch die in Zukunft noch zu erwartenden vermehrten Streamings die Internetausfälle geradezu heraufbeschworen werden. Zumindest ist der Netzausbau vor Glasfaser mit jetzt noch oft VDSL mit Vectoring und ...etc. dem Ansturm nicht gewachsen. Von den angepriesenen 160 Programmen laufen dann vielleicht noch 3. Oder garkeins. Man schaue sich nur die Störungsmeldungen an. Hauptsächlich: Kein Streaming.
https://allestörungen.de/stoerung/vodafone/
 
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In Hotels, Ferienwohnungen, Krankenhäusern usw. hält die GEMA beim Betrieb einer Gemeinschaftsantenne die Hand auf.
Im Februar 2024 ist ein Fall aus Rheinland-Pfalz vor dem EuGH gelandet, dort will die GEMA auch bei einem Seniorenheim mit Gemeinschafts-Satellitenanlage kassieren:
Ok, das war mir neu. Wobei im Bericht steht, dass das OLG Zweibrücken hier keine Abgabepflicht sieht.

Bei Hotels, Fewos etc. mag es anders sein, da sich hierbei um Gewerbebetriebe handelt.
Und ob dies für Seniorenheime ebenso gilt, wird nun ja geprüft.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es bei Mehrfamilienhäusern, egal ob es sich um Miet- oder Eigentumswohnungen handelt, keinerlei Abgabepflicht gibt.
 
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Bei Hotels, Fewos etc. mag es anders sein, da sich hierbei um Gewerbebetriebe handelt.
Das ist nicht der Grund.
Es geht um die Möglichkeit der "Öffentlichen Wiedergabe". Kliniken und Reha-Zentren müssen genauso zahlen wie Studentenwohnheime, Schulzentren oder Rathäuser.

Mir ist auch ein Campingplatz im Pfälzer Wald bekannt, wo die platzeigene Sat-Anlage abgeklemmt wurde, nachdem eine saftige GEMA-Nachzahlung in der Post war.
Die Camper müssen für TV nun eigene DVB-T2 Antennen oder mobiles Internet nutzen, individueller Sat-Empfang ist wegen der Bewaldung des Platzes nicht möglich.

Bei MFH, die dauerhaft von den Eigentümern und Mietern bewohnt werden, gibt es keine GEMA-Plicht. Bei Seniorenheimen ist es zumindest strittig, wie der hier verlinkte Fall zeigt.
 
Viel Spaß beim Lesen:


Als juristischem Laien klappt mir da die Kinnlade runter. Formulierungen wie

Für den Fall, dass der Lizenznehmer gegenüber der VG Media den mit der Nutzung der Rechte im Zusammenhang stehenden Umsatz nicht schlüssig und objektiv nachvollziehbar nachweist, hat die VG Media das Recht, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung für die Berechnung der nach diesem Tarif geschuldeten Vergütung einen pauschalierten Umsatz in Höhe von € 12,- pro Haushalt und Monat zugrunde zu legen.

lesen sich für mich wie eine Wegezoll-Regelung aus dem Mittelalter. Aber die machen ja nichts, was nicht rechtens wäre.

Über einen Punkt könnte man sie eventuell umgehen:

Der Vergütungssatz beträgt 1,62 % sämtlicher Umsätze (exkl. Umsatzsteuer), die der Nutzer („Lizenznehmer“) durch die Nutzung von Hörfunk- und/oder Fernsehprogrammen erzielt.

Wenn der Vermieter / Hauseigentümer für die Nutzung des Kabelnetzes "nichts" verlangt (was gleichwertig wäre zu den Gepflogenheiten hinsichtlich Nutzung des des Stromnetzes im Haus, auch da gibt es keine extra-Kosten, da zahlt man direkt an seinen Energieversorger), wären 1,62% von Null eigentlich Null.

Der andere Punkt, der als "anfällig für Umgehung" wirkt, ist aber schon juristisches Streitthema gewesen:

Keine Vergütung für die Nutzung ist zu zahlen, soweit es sich um eine Nutzung in einem Kabelnetz handelt, welches eine eindeutig und nachweisbar auf nachbarschaftliche Verhältnisse beschränkte Gemeinschaftsantennenanlage ist. Ein nachbarschaftliches Verhältnis liegt dann vor, wenn die Gemeinschaftsantennenanlage nachweislich eine so geringe Anzahl an Haushalten versorgt, dass sowohl nur ein einzelnes Gebäude oder Gebäude in enger räumlicher Nähe zueinander versorgt werden, als auch zusätzlich die Bewohner durch persönliche Beziehungen miteinander und mit dem Betreiber der Anlage verbunden sind.
 
Für mich ist das eindeutig: Gemeinschaftsantennen, so wie ich sie vorgeschlagen habe, sind NICHT abgabepflichtig.

Aber, wie gesagt, für mich hat hier der Gesetzgeber mal wieder nachhaltig gepfuscht und sein Handeln nicht zu Ende gedacht.

FREIER Radio- und Fernsehempfang ist ein verfassungsmäßiges Recht.

Dazu gehört das Recht jedes einzelnen Haushaltes auf eine Antenne, entweder individuell oder als Gemeinschaftsantenne.

Und der Gesetzgeber muss das nochmals durch eine eindeutige und sorgfältig erlassene gesetzliche Regelung klarstellen, so dass solche Irritationen wie durch Corint gar nicht erst aufkommen können.

Das ganze ist doch echt hanebüchen. :mad:
 
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