robert_nwm
Gesperrter Benutzer
Es soll hier mal um die Benutzerbilder (auch oft Avantar genannt) gehen, die bei jedem Posting auf der linken Thread-Seite sichtbar werden.
Vor einiger Zeit hatte ich mir eine karrikierte Pflasterschachtel mit der Aufschrift "hansaplast Trostpflaster" ins Profil genommen, die ich aus Spaß in einem Bildbearbeitungsprogramm erstellt hatte. Diese hatte natürlich rein nichts mit dem Thema Rundfunk zu tun, sollte aber aufgrund der veränderten Beschriftung logischerweise auch keine Publicité sein, da ein nicht existentes Produkt auch nicht angepriesen werden kann.
Zu diesem Datum wusste ich nicht, dass sich das Werbeverbot aus 3.h. der Nutzungsbedingungen auch auf Profilbilder beschränkt, sonst hätte ich die Einbindung des Bildes natürlich unterlassen.
Der entsprechende Absatz in den von mir akzeptierten Fakten lautet
Die Nennung oder Empfehlung eines Produktes, einer Dienstleistung oder einer Internetseite ist nicht gestattet. Einzige Ausnahme sind Nennungen oder Empfehlungen, welche inhaltlich im Zusammenhang zu dem jeweiligen Thema stehen. Sie müssen anderen Nutzern einen klaren Mehrwert bieten. Die Nennung oder Empfehlung darf grundsätzlich nicht ausschließlich der Werbung, dem Sponsoring oder sonstigen verkaufs- oder imagefördernden Maßnahmen dienen. Dabei ist es unerheblich, ob der Nutzer selbst direkt oder indirekt von der Werbung profitiert.
und existiert seit 2004, also lange vor meiner Anmeldung hier im Forum.
Hieraus wurde für mich aber bei meiner Anmeldung im Jahr 2005 nicht deutlich, dass außer Postinginhalten auch die Avantare gemeint sind. Ich ging bis vor einigen Tagen davon aus, dass sich die Werberegelung lediglich auf Threads beschränkt, sprich, dass man zwar SWR3 oder seine DX-Homepage empfehlen, aber keine Werbung für eine bestimmte Biersorte oder seine Lieblingsleberwurst machen darf.
Nach wenigen Tagen wurde ich mit entsprechendem Absatz darauf hingewiesen, dass dies gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen würde.
Völlig zurecht muss ich sagen! Zwar kann man die lockere Formulierung aus 3.h. als User etwas hin- und herschieben, denn sie ist unkonkret und lässt für den Nutzer einen gewissen Spielraum für oben genannte subjektive Ansichten zu, allerdings sind Regeln dafür da, dass sie auch eingehalten werden.
Das Bild wurde seitens der Administration mit Verweis auf 3.h. völlig berechtigt aus meinem Profil entfernt, ansonsten hätte ich es auch selbst sofort wieder rausgenommen. Wie man sieht habe ich es inzwischen längst durch ein neutrales Pixx ersetzt.
Nun würde ich aber doch gerne die genauen Kriterien für Werbung in Benutzerbildern wissen. Dass hier User Schachteln ihrer Soundbearbeitungsprogramme im Benutzerbild führen, lässt sich ja noch mit dem Thema Rundfunk vereinbaren. Aber wie sieht das mit Schokoriegeln aus?
Wo zieht ihr die Grenze zwischen einem Bild zwecks persönlichem Ausdruck und Promo?
Falls dieser Thread so rüberkommen sollte, dass ich hier Gerechtigkeit ("3.h. konkreter und detaillierter verfassen!" oder Gleichheit ("entweder alle Bilder tolerieren oder alle entfernen!") möchte: Dem ist nicht so! Ich habe eingesehen, dass eine Pflasterschachtel hier in einem Medienforum nichts verloren hat. Aber es interessiert mich einfach mal, wie die Forengötter den 3.h. auslegen. Wird in jedem Fall anders entschieden?
Vor einiger Zeit hatte ich mir eine karrikierte Pflasterschachtel mit der Aufschrift "hansaplast Trostpflaster" ins Profil genommen, die ich aus Spaß in einem Bildbearbeitungsprogramm erstellt hatte. Diese hatte natürlich rein nichts mit dem Thema Rundfunk zu tun, sollte aber aufgrund der veränderten Beschriftung logischerweise auch keine Publicité sein, da ein nicht existentes Produkt auch nicht angepriesen werden kann.
Zu diesem Datum wusste ich nicht, dass sich das Werbeverbot aus 3.h. der Nutzungsbedingungen auch auf Profilbilder beschränkt, sonst hätte ich die Einbindung des Bildes natürlich unterlassen.
Der entsprechende Absatz in den von mir akzeptierten Fakten lautet
Die Nennung oder Empfehlung eines Produktes, einer Dienstleistung oder einer Internetseite ist nicht gestattet. Einzige Ausnahme sind Nennungen oder Empfehlungen, welche inhaltlich im Zusammenhang zu dem jeweiligen Thema stehen. Sie müssen anderen Nutzern einen klaren Mehrwert bieten. Die Nennung oder Empfehlung darf grundsätzlich nicht ausschließlich der Werbung, dem Sponsoring oder sonstigen verkaufs- oder imagefördernden Maßnahmen dienen. Dabei ist es unerheblich, ob der Nutzer selbst direkt oder indirekt von der Werbung profitiert.
und existiert seit 2004, also lange vor meiner Anmeldung hier im Forum.
Hieraus wurde für mich aber bei meiner Anmeldung im Jahr 2005 nicht deutlich, dass außer Postinginhalten auch die Avantare gemeint sind. Ich ging bis vor einigen Tagen davon aus, dass sich die Werberegelung lediglich auf Threads beschränkt, sprich, dass man zwar SWR3 oder seine DX-Homepage empfehlen, aber keine Werbung für eine bestimmte Biersorte oder seine Lieblingsleberwurst machen darf.
Nach wenigen Tagen wurde ich mit entsprechendem Absatz darauf hingewiesen, dass dies gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen würde.
Völlig zurecht muss ich sagen! Zwar kann man die lockere Formulierung aus 3.h. als User etwas hin- und herschieben, denn sie ist unkonkret und lässt für den Nutzer einen gewissen Spielraum für oben genannte subjektive Ansichten zu, allerdings sind Regeln dafür da, dass sie auch eingehalten werden.
Das Bild wurde seitens der Administration mit Verweis auf 3.h. völlig berechtigt aus meinem Profil entfernt, ansonsten hätte ich es auch selbst sofort wieder rausgenommen. Wie man sieht habe ich es inzwischen längst durch ein neutrales Pixx ersetzt.
Nun würde ich aber doch gerne die genauen Kriterien für Werbung in Benutzerbildern wissen. Dass hier User Schachteln ihrer Soundbearbeitungsprogramme im Benutzerbild führen, lässt sich ja noch mit dem Thema Rundfunk vereinbaren. Aber wie sieht das mit Schokoriegeln aus?
Wo zieht ihr die Grenze zwischen einem Bild zwecks persönlichem Ausdruck und Promo?
Falls dieser Thread so rüberkommen sollte, dass ich hier Gerechtigkeit ("3.h. konkreter und detaillierter verfassen!" oder Gleichheit ("entweder alle Bilder tolerieren oder alle entfernen!") möchte: Dem ist nicht so! Ich habe eingesehen, dass eine Pflasterschachtel hier in einem Medienforum nichts verloren hat. Aber es interessiert mich einfach mal, wie die Forengötter den 3.h. auslegen. Wird in jedem Fall anders entschieden?