Patricia Schlesinger tritt als ARD-Vorsitzende und rbb-Intendantin zurück

Momentan steht noch Aussage gegen Aussage. Wenn es keine gedruckten Einladungskarten zur "Einweihung der neuen Wohnung"-Sause gibt, kann Frau Schlesinger behaupten, das hat die liebe Freundin Slowik leider falsch verstanden. Der dienstlich bedingte Austausch und der Einzug in die neue Wohnung fielen zeitlich nur zufällig zusammen.
 
"Aussage gegen Aussage" bedeutet entgegen einem weit verbreiteten Irrtum allerdings nicht, dass sich solche Situationen zwangsläufig in Wohlgefallen auflösen.
 
Fraglich.
Zudem war Frau Slowik nicht alleine als Gast dort. Also kann es mehr als eine Aussage gegen eine andere Aussage sein oder geben. Und dann sieht es eher sehr schlecht für die Gastgeberin dieses "rein dienstlichen Essens" aus.
Fr. Schlesinger hat den ganz großen Fehler gemacht mit ihrem Rücktritt Abfindungsforderungen zu stellen. Ohne diese wäre die Sache nach 1-2 Wochen im (märkischen) Sand verlaufen.
 
Wie oben andere schon ausgeführt haben, gibt es wohl kein 100% privates Essen, wenn man mit Arbeitskollegen und Geschäftspartnern zusammen ist. Klar, es gibt noch andere Teilnehmer der Runde. Das ändert aber vor Gericht nichts daran, dass wenn es keine schriftlichen Belege gibt, keiner Frau Schlesingers Aussage widerlegen kann, dass sie als Gastgeberin das für sich als dienstliches Treffen eingestuft und deswegen auch beim Sender abgerechnet hat. Und mal ehrlich: wenn es so privat gewesen sein soll, wie Frau Slowik es behauptet, hätten dann nicht auch Familienangehörige und private Freunde (z.B. Nachbarn) der Gastgeberin dabei sein müssen? Ich denke mal nur so, wie vermutlich auch ihre Anwälte.

@Sieber Was Frau Schlesinger nach Bekanntwerden der Vorwürfe auch getan oder nicht getan hätte, da wäre wohl nichts mehr im Sande verlaufen. Wenn sie als maximal denkbaren Rückzug gesagt hätte: ich bitte um sofortige Aufhebung meines Dienstvertrages und verzichte ab sofort für immer auf jeden Euro - dann wäre das doch noch merkwürdiger gewesen. Und zum stummen Aussitzen war es meiner Meinung da schon schlicht zu spät.

Der rbb muss ggf. vor Gericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung belegen, nicht umgekehrt.
 
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Hier ein sehr guter Kommentar vom Deutschlandfunk zum Thema vom heutigen Morgen, wie ich meine, sehr hörenswert:

Das ist kein Kommentar *VOM* Deutschlandfunk.

Das ist ein Kommentar eines freien Journalisten (ehem. Chefredakteur KStA) *IM* Deutschlandfunk.
(und er enthält einige sehr schiefe Interpretationen, aber das mag einigen Kommentatoren hier im Forum wahrscheinlich egal sein)
 
Wusstet ihr das? Die Firma, die den Schlesinger-Besteckkasten-Podcast produziert hat, wurde von Robert Skuppin und Volker Wieprecht gegründet. Später ging sie dann an die rbb media GmbH. Das sind doch die, die ihren Chef fürs Nichtarbeiten bezahlt.

Hatte hier nicht einer geschrieben, dass es den sprichwörtlichen Berliner Filz nicht mehr gäbe?
 
In einem Punkt hakt der recht gute Kommentar von Peter Pauls vom Kölner Stadtanzeiger gewaktig:
Warum soll ein Essen in einem Hotel (! - normalerweise geht man in ein Restaurant zum Essen) teurer für den rbb sein als ein Cateringservice zur Schlesingerwohnung? Liefer- und Abwaschkosten fallen da schon mal weg.
Der rbb muss ggf. vor Gericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung belegen, nicht umgekehrt.
Fraglich. Der Kündigung ging ein Rücktritt voraus. Fr. Schlesinger ist damit, da sie ja nicht für den rbb arbeitet, quasi in unbezahlten Urlaub. Und mit ihrem Rücktritt hat sie selbst quasi den Wunsch geäußert, das Beschäftigtenverhäktnis umgehend zu beenden.
Zugegeben: Der Rücktritt wurde mit der Auflage einer 150.000 Abfindung formuliert.
Es hätte damit aber nicht Rücktritt heißen können sondern Angebot einer vorzeitigen Vertragsauflösung mit Abfindung.
 
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Es ist doch eigentlich egal wo sich Patricia Schlesinger mit der Polizeipräsidentin "vernetzt" und ob es dann 100 Euro mehr oder weniger kostet.

Ich wunder mich eher über das Warum. Der rbb präsentiert doch sowieso nur dpa-Meldungen wenn es um Körperverletzung, Mord, Totschlag und Verkehrsunfälle geht.
 
Die MIT ist ja auch so was wie bei der SPD der Seeheimer Kreis. Verkappte FDPler...

Wobei hier, um zum Thema zurückzukommen, auch dass Thema "Beitrag" erwähnt wird. Hier hat es die ehemalige Intendantin des rbb tatsächlich geschafft, Fakten zu schaffen. Ein Mehr ist in den nächsten Jahren nicht vermittelbar. Auch wenn Buhrow seine nie benutzten Massagesitze aus seinem Dienstwagen ausbauen lässt und jährlich um 100.000 Gehalt verzichten sollte.
Ansonsten ist das Statement der MIT nur das übliche bla bla von -typisch MIT- Hinterbänklern (mit, eben auch typisch MIT, meist auch weiterem Einkommen aus eben dem Mittelstand neben ihren Diäten).
 
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"Juristische Personen sollen gar keinen Beitrag mehr bezahlen müssen, da Privatpersonen ohnehin Beitragszahler seien."

Die MIT will schon, dass die dummen Privatpersonen mehr zahlen...
Du weißt schon was eine juristische Person ist, oder?
Die Forderung des MIT ist mitnichten neu. Und meiner Meinung nach auch richtig.
 
Klär mich auf. Wenn juristische Personen nicht mehr zahlen müssen und das gesamte Gebührenaufkommen erst einmal konstant bleibt... Was passiert wohl rechnerisch mit einem einzelnen Betrag.

Ansonsten widerspricht "eine Prüfung, ob einzelne Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) "im Sinne der Grundversorgung noch erforderlich sind"" so ziemlich allem was das BVerfG jemals geurteilt hat.
 
Du weißt schon was eine juristische Person ist, oder?
Viele Foristen bewegen sich hier ohne juristische Grundkenntnisse auf dünnem Eis. Der 'Rundfunkbeitrag' ist nach der Änderung zur 'Haushaltsabgabe' auch keine leistungsbezogene 'Gebühr' mehr. Die GEZ zieht nun eine rechtlich einfacher zu rechtfertigende 'Abgabe' ein.
 
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Nee, die gibt’s nämlich auch nicht mehr.
@Südfunk 3 "???" - Meinst du die GEZ, oder die Haushaltsabgabe, oder was?
Ja, die alte "GEZ" nennt sich nun "Beitragsservice" ...
"Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war."
 
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Auch interessant, dieser Beitrag von heute:
Wenn die MIT tatsächlich nur beabsichtigen würde, Programme ohne erkennbaren öffentlich-rechtlichen Charakter bei den Öffis unterbinden zu lassen, hätte ich da nichtmal was dagegen. So ein Jump oder Bayern 3 oder hr3 hat keinen erkennbaren Mehrwert gegenüber den privaten Dudlern in den jeweiligen Regionen.

Die ARD stünde also recht sicher da, hätte sie in allen ihrer Programme klar erkennbar eine Qualität, die einen öffentlich-rechtlichen Status rechtfertigen würde.

Aber da bin ich mir sicher: der MIT geht es nicht darum. Ihr geht es pauschal darum, die Öffis so weit zu schrumpfen, wie es irgend möglich ist. Einen anderen Beitrag zu einer gesunden Zivilgesellschaft kann man von dort offenbar nicht erwarten. Also: aufpassen und sich nichts von diesen Truppen wegnehmen lassen!
 
So ein Jump oder Bayern 3 oder hr3 hat keinen erkennbaren Mehrwert gegenüber den privaten Dudlern in den jeweiligen Regionen.
Ich will auf keinen Fall irgendeinen der genannten Sender verteidigen. Aber wie definiert man halbwegs neutral ein erforderliche Minimum an Mehrwert und vor allem... wer soll es überprüfen?
 
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