Unsereins würde sich schon ins Höschen machen, wenn eine Vorladung §zur Klärung eines Sachverhalts§ im Briefkasten liegen würde. Er wird gute Gründe haben, dort nicht freiwillig aufzutauchen. Besteht eigentlich Fluchtgefahr?
Ich bin übrigens geneigt vorzuschlagen, die Zahlungen an ehemalige Führungskräfte und anderweitig Begünstigte, die sich aus den vor etlichen Jahren geschlossenen (und teilweise als sittenwidrig eingestuften) Verträgen ergeben, spürbar zu kürzen. Wer möchte, kann ja klagen - und wird sicherlich auch ganz schnell Recht bekommen. Ein kleiner Teil wird wohl nicht klagen, wohlwissend, daß dann ganz andere Geschichten ans Licht der Öffentlichkeit gelangen.