Amtsgericht Lübeck -53a IN 121/05-
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
galaxis technology ag i.L. vertr.d.d.Vorstand Dr. Hans-Eckhard Tribess als Liquidator (Registergericht: Lübeck 4762), Steinmetzstr. 7, 23556 Lübeck ist heute, am 14.4.2005, 14:00 Uhr, folgendes angeordnet worden (§§ 21, 22 Abs. 2 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Peter Knöpfel , Hallerstraße 76, 20146 Hamburg bestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden hiervon nicht berührt.