Die UKW-Frequenzzuteilung an Antenne Thüringen für "Radio TOP 40" ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
Die TLM gibt in eigenen Publikationen (Stepputat, Olaf: DAB-Pilotprojekt Thüringen) zu, DAB habe nur eine Chance, bei EXKLUSIV für das Digitalradio produzierten Programmen, sonst sei dem Radiohörer keinerlei Notwendigkeit eines Umstiegs von UKW auf DAB zu vermitteln.
Dennoch behauptet sie, die zusätzlich zur DAB-Lizenz vergebene UKW-Genehmigung für eine Ausstrahlung des Programmes "Radio Top 40" auf der Erfurter Frequenz 100,2 MHz diene der Werbung für DAB, müsse deshalb also nicht wie für neue UKW-Programme Vorschrift, ausgeschrieben werden. Die zur Begründung angewandte Logik ist so absurd wie grotesk: Rezipienten hören auf UKW das neue Programm, bekommen gesagt, dass das auch über DAB zu empfangen sei und gehen deshalb bei nächster Gelegenheit in den Elektro-Laden ihres Vertrauens und investierten in ein Digitalradio. Wer seinem gesunden Menschenverstand nicht traut, dass diese Logik großer Unsinn ist, kann es in der TLM-Studie nachlesen. Genauso wie auch in einer Studie der BLM zum Thema (Hürst, Daniel: Marktchancen und Finanzierung von Digital Audio Broadcasting. Eine Untersuchung der Prognos AG im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien).
Wenigstens ließ sich die TLM im Frühjahr 2000 (Sendestart "Radio Top 40") noch dazu hinreißen, in Interviews zu erklären, weitere UKW-Frequenzen für das neue Programm werde es "definitiv" nicht geben. Von einer Lizenzierung eines neuen Senders ohne Ausschreibung könne deshalb keine Rede sein. Nun geht die Dreistigkeit jedoch noch weiter. "Radio Top 40" sendet inzwischen seit zwei Jahren auf UKW (immer noch ohne Ausschreibung!) - deshalb geht die TLM wohl davon aus, dass niemand mehr danach frage. Es ist Gras über die Sache gewachsen, die Gelegenheit also günstig für Phase zwei des Planes "Wir installieren eine UKW-Senderkette ohne Lizenz." Jetzt soll "Radio Top 40" eine Frequenz in Gera bekommen. Wieder ohne Ausschreibung. Die freche Begründung nun aber ist neu: "Eine Ausschreibung ist nicht nötig, Gera ist ja eine Füllfrequenz für das ohnehin auf UKW sendende Programm". Die Frequenzzuteilung sei daher vergleichbar mit den Zuteilungen von Füllfrequenzen für Landeswelle oder Antenne in der Vergangenheit. Den kleinen Unterschied, dass diese sehr wohl schon eine ordentliche, über Ausschreibung erlangte Lizenz hatten, verschweigt die Behörde mit Sitz in Arnstadt.
Nun hat ein Gericht diese Pläne gestoppt. Vorerst. Doch die TLM kämpft weiter für die Interessen der Top-40-Mutter Antenne Thüringen.
Die Frage ist: warum?
Was bringt die Verantwortlichen der TLM dazu, widerrechtlich Entscheidungen zu Gunsten Dritter (Antenne Thüringen) zu treffen, die den Behördeninteressen (Förderung von DAB) offensichtlich entgegen stehen? Ist da nur unglaubliche Inkompetenz gepaart mit grenzenloser Dummheit schuld? Oder wiegen eventuell private Interessen bestimmter Verantwortlicher - aus welchen Gründen auch immer - schwerer? Und: Wie viel kostet eigentlich eine Landesmedienanstalt?
Die TLM gibt in eigenen Publikationen (Stepputat, Olaf: DAB-Pilotprojekt Thüringen) zu, DAB habe nur eine Chance, bei EXKLUSIV für das Digitalradio produzierten Programmen, sonst sei dem Radiohörer keinerlei Notwendigkeit eines Umstiegs von UKW auf DAB zu vermitteln.
Dennoch behauptet sie, die zusätzlich zur DAB-Lizenz vergebene UKW-Genehmigung für eine Ausstrahlung des Programmes "Radio Top 40" auf der Erfurter Frequenz 100,2 MHz diene der Werbung für DAB, müsse deshalb also nicht wie für neue UKW-Programme Vorschrift, ausgeschrieben werden. Die zur Begründung angewandte Logik ist so absurd wie grotesk: Rezipienten hören auf UKW das neue Programm, bekommen gesagt, dass das auch über DAB zu empfangen sei und gehen deshalb bei nächster Gelegenheit in den Elektro-Laden ihres Vertrauens und investierten in ein Digitalradio. Wer seinem gesunden Menschenverstand nicht traut, dass diese Logik großer Unsinn ist, kann es in der TLM-Studie nachlesen. Genauso wie auch in einer Studie der BLM zum Thema (Hürst, Daniel: Marktchancen und Finanzierung von Digital Audio Broadcasting. Eine Untersuchung der Prognos AG im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien).
Wenigstens ließ sich die TLM im Frühjahr 2000 (Sendestart "Radio Top 40") noch dazu hinreißen, in Interviews zu erklären, weitere UKW-Frequenzen für das neue Programm werde es "definitiv" nicht geben. Von einer Lizenzierung eines neuen Senders ohne Ausschreibung könne deshalb keine Rede sein. Nun geht die Dreistigkeit jedoch noch weiter. "Radio Top 40" sendet inzwischen seit zwei Jahren auf UKW (immer noch ohne Ausschreibung!) - deshalb geht die TLM wohl davon aus, dass niemand mehr danach frage. Es ist Gras über die Sache gewachsen, die Gelegenheit also günstig für Phase zwei des Planes "Wir installieren eine UKW-Senderkette ohne Lizenz." Jetzt soll "Radio Top 40" eine Frequenz in Gera bekommen. Wieder ohne Ausschreibung. Die freche Begründung nun aber ist neu: "Eine Ausschreibung ist nicht nötig, Gera ist ja eine Füllfrequenz für das ohnehin auf UKW sendende Programm". Die Frequenzzuteilung sei daher vergleichbar mit den Zuteilungen von Füllfrequenzen für Landeswelle oder Antenne in der Vergangenheit. Den kleinen Unterschied, dass diese sehr wohl schon eine ordentliche, über Ausschreibung erlangte Lizenz hatten, verschweigt die Behörde mit Sitz in Arnstadt.
Nun hat ein Gericht diese Pläne gestoppt. Vorerst. Doch die TLM kämpft weiter für die Interessen der Top-40-Mutter Antenne Thüringen.
Die Frage ist: warum?
Was bringt die Verantwortlichen der TLM dazu, widerrechtlich Entscheidungen zu Gunsten Dritter (Antenne Thüringen) zu treffen, die den Behördeninteressen (Förderung von DAB) offensichtlich entgegen stehen? Ist da nur unglaubliche Inkompetenz gepaart mit grenzenloser Dummheit schuld? Oder wiegen eventuell private Interessen bestimmter Verantwortlicher - aus welchen Gründen auch immer - schwerer? Und: Wie viel kostet eigentlich eine Landesmedienanstalt?