AW: Mindestalter für Internethörer nach 22 Uhr?
Ich glaube, dass ich mal gelesen habe, dass man eine Sondergenehmigung für den unter-16-jährigen Internetradiokonsum nach 22 Uhr erhalten kann, wenn man ein formelles Antragsschreiben an das Bundesinnenministerium stellt, und dort die entsprechenden Unterlagen (Gutachten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Auflistung der hörbeantragten Sender, beglaubigter Lebenslauf, Motivationsschreiben) beilegt. Allerdings dauert die Bearbeitung in der Regel 3-5 Jahre, und die jeweiligen Landesbehörden (in der Regel das Kultusministerium und das Jugendamt) haben die Möglichkeit Revision einzulegen. Daher können bis zu 18 Jahre vergehen, bis die Hörgenehmigung tatsächlich rechtskräftig ist.