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"Die Sendezeiten sollen im unmittelbaren Zusammenhang mit der im Programmschema für redaktionelle lokale Wortbeiträge vorgesehenen Sendezeit stehen; (...) Dies gilt nicht, wenn sich die Beteiligten anderweitig einigen."
"Programmbeiträge an den in § 55 Abs. 2, 2. Alt. genannten Tagen sollen zu den in der Woche für sie üblichen Sendezeiten verbreitet werden."
"(2) Ist ein wirtschaftlich leistungsfähiger lokaler Hörfunk nur mit einer kürzeren Programmdauer möglich, kann die LfM auf Antrag
a) eine tägliche Programmdauer von mindestens fünf Stunden zulassen oder
b) an Sonnabenden, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen (§ 2
Feiertagsgesetz NW) eine tägliche Programmdauer von drei Stunden zulassen
oder
c) ein abweichendes Verbreitungsgebiet festlegen.
Ist eine Maßnahme nicht ausreichend, kann die LfM abweichend von Buchstabe a) befristet eine tägliche Programmdauer von mindestens drei Stunden oder eine Verbindung der Maßnahmen nach Buchstabe a) bis Buchstabe c) zulassen. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung."
Kann auch im Anschluss an das Morgendprogramm laufen, wie bei Radio Essen um 9Uhr!
M. Schirmer schrieb:Bürgerfunk muß also im Anschluß an das reguläre lokale Programm laufen. Zur Erklärung, wenn der Fünfstünder bis 18 Uhr lokales Programm macht, muß um 18:04 Uhr Bürgerfunk kommen.
M. Schirmer schrieb:Nur, dass der Bürgefunk bei Radio Essen um 9 Uhr anders aussieht, als der um 18.30 Uhr! Es läuft NRW-Musik und die Bürgerfunker liefern nur die Beiträge, die alle NRW gerecht sind.
krid123 schrieb:Bei Radio Essen ist der Bürgerfunk abends jetzt ab 20 Uhr. Ist auch besser bei der schlechten Qualität![]()
der beobachter schrieb:BuFü und ÖR (WDR2?) miteinander überhaupt zu vergleichen - Guess, Du bist mutiger, als ich dachte. db
- Darauf würde ich nicht wetten !! Siehe NKLs in Hessen, zu SPD / Grüne - Zeiten eingeführt und nach 5 Jahren CDU noch immer aktiv bis mindestens 31.12.2006 ....Wird es 2005 "Schwarz" in NRW, dann ist auch der BüFu Spuk vorbei (zumindest bei den Locals)...