Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Bei den Zeugen würde ich den Terminus "angeblich" auch einsetzen. Beim Opfer wäre "vermeintlich" angebrachter.
Crimson King schrieb:"Angeblich" ist doch genau genommen nichts anderes als "mutmaßlich". Sprich: Eine Sache ist wie [durch irgendjemanden] angegeben oder wie wie [durch irgendjemanden] vermutet. Beides meiner Meinung nach völlig legitim und korrekt in so einer Sache. Wo da BILD-Niveau sein soll, kann ich nicht erkennen.
"Scheinbar" und "vermeintlich" sind in der Tat meist semantisch identisch und bedeuten soviel wie irrtümlich oder fälschlich. Bei der Verwendung unterstellt man also, dass das Gegenteil gilt.
ja nun wird es spannend für Herrn Japke oder wie man so schön sagt das "Zugpferd der Ostseewelle". Heute wird es ernst für ihn. Bin ja wirklich mal gespannt wie es ausgeht...Sollte er unschuldig sein dann bin ich mal gespannt ob er dann wieder zurück zur Ostseewelle geht! Einfach mal abwarten wir werden am ball bleiben
Na er hat doch die Tat gestanden... Siehe: http://www.nordkurier.de/cmlink/nor...gestandnis-mit-milder-strafe-rechnen-1.503542