Marcus Japke verhaftet

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Ich hatte anfangs mal die Hoffnung, es handele sich hier nur um ein "vermeintliches Thema". Nach mittlerweile 287 Postings geht mir aber der Glaube daran verloren.
 
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Bei den Zeugen würde ich den Terminus "angeblich" auch einsetzen. Beim Opfer wäre "vermeintlich" angebrachter.

Nein, "vermeintlich" impliziert genau wie "scheinbar", dass die Annahme nicht zutrifft. Wenn Du vom "vermeintlichen Opfer" schreibst, legst Du Dich damit auf die Unschuld des vermeintlichen Täters fest.
 
"Angeblich" ist doch genau genommen nichts anderes als "mutmaßlich". Sprich: Eine Sache ist wie [durch irgendjemanden] angegeben oder wie wie [durch irgendjemanden] vermutet. Beides meiner Meinung nach völlig legitim und korrekt in so einer Sache. Wo da BILD-Niveau sein soll, kann ich nicht erkennen.

"Scheinbar" und "vermeintlich" sind in der Tat meist semantisch identisch und bedeuten soviel wie irrtümlich oder fälschlich. Bei der Verwendung unterstellt man also, dass das Gegenteil gilt.

Da "angeblich" mitunter aber auch sehr negativ klingen kann, einigen wir uns doch einfach konsequent auf "mutmaßlich".

Fakt ist jedenfalls, dass sich niemand erdreisten sollte, weder dem mutmaßlichen Täter noch dem mutmaßlichen Opfer vorverurteilen oder verteidigen sollte, solange es keine Prozess gab. Es sei denn, derjenige war dabei und kann aus erster Hand berichten. Schließlich wurde noch nichtmal Anklage erhoben.
 
@TS2010
Danke für den Link. Der NDR verprasst hier unsere Rundfunkgebühren für einen tendenziösen, journalistisch nicht haltbaren Propagandabeitrag gegen die private Konkurrenz - unsäglich. So schlimm wie die BILD Zeitung - nur halt öffentlich durch Zwangsgebühren finanziert.
 
Crimson King schrieb:
"Angeblich" ist doch genau genommen nichts anderes als "mutmaßlich". Sprich: Eine Sache ist wie [durch irgendjemanden] angegeben oder wie wie [durch irgendjemanden] vermutet. Beides meiner Meinung nach völlig legitim und korrekt in so einer Sache. Wo da BILD-Niveau sein soll, kann ich nicht erkennen.

"Scheinbar" und "vermeintlich" sind in der Tat meist semantisch identisch und bedeuten soviel wie irrtümlich oder fälschlich. Bei der Verwendung unterstellt man also, dass das Gegenteil gilt.

Einspruch! In beiden Fällen! Und eigentlich gehören diese Einlassungen bereits in den Faden "Die Sprachlotterei ..."

Bei "angeblich" haben wir es damit zu tun, dass eine Behauptung im Raume steht, bei "mutmaßlich" geht es lediglich um eine Vermutung, das ist ein gravierender Unterschied.

Und "scheinbar" beschreibt etwas, was aber ganz anders ist, es ist also irrtümlich für etwas gehalten, was es "nur zum Schein" ist.
Im Unterschied dazu ist "vermeintlich" wiederum etwas, was man fälschlicherweise ermutet, hier ist in der Wortbedeutuing von vorneherein klar, dass dem nicht so ist.
 
so morgen geht`s dann mal los ...
"Prozessbeginn gegen Radiomoderator

Morgen beginnt vor dem Oberlandesgericht in Rostock der Prozess gegen den ehemaligen "Ostseewelle"-Moderator Marcus Japke. Er muss sich wegen des Verdachts des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verantworten. Japke drohen bis zu zehn Jahren Haft, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 15 Jahren. Für den Prozess wurden zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt."

Quelle: NonstopNews
 
ja nun wird es spannend für Herrn Japke oder wie man so schön sagt das "Zugpferd der Ostseewelle". Heute wird es ernst für ihn. Bin ja wirklich mal gespannt wie es ausgeht...Sollte er unschuldig sein dann bin ich mal gespannt ob er dann wieder zurück zur Ostseewelle geht! Einfach mal abwarten wir werden am ball bleiben
 
ja nun wird es spannend für Herrn Japke oder wie man so schön sagt das "Zugpferd der Ostseewelle". Heute wird es ernst für ihn. Bin ja wirklich mal gespannt wie es ausgeht...Sollte er unschuldig sein dann bin ich mal gespannt ob er dann wieder zurück zur Ostseewelle geht! Einfach mal abwarten wir werden am ball bleiben

Na er hat doch die Tat gestanden... Siehe: http://www.nordkurier.de/cmlink/nor...gestandnis-mit-milder-strafe-rechnen-1.503542
 
Selbst wenn er freigesprochen würde, wird er nie mehr in die Branche zurückkehren können. Siehe ein Prozess in Mannheim...
"Nur" drei Jahre Knast bedeuten als verurteilter Kinderschänder brutalste Behandlung durch Mitgefangene und die Wärter sehen womöglich weg...

So oder so -eigentlich kann sich der Mann die Kugel geben.
 

Ich möchte ungerne in die "falsche Ecke" gestellt werden, aber was genau ist denn eigentlich passiert, und hat das Opfer überhaupt vor Gericht aussagen müssen?

Falls ja, bleiben da doch diverse Fragen offen. Wie z.B., daß der Angeklagte ja über mehrere Jahre hinweg mit einer Minderjährigen sexuelle Kontakte gehabt haben soll. Wer hat ihn eigentlich wegen dieser Taten angezeigt? Und wieso? Hat J. dem Opfer über Jahre hinweg nächtens aufgelauert, oder wie muß man sich das vorstellen?

Irgendwie kommt mir das alles ein wenig merkwürdig vor.
 
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