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Die Politik könnte aber immer noch das Öffentlich-Rechtliche System als solches kippen. - Durch Gesetzesänderung!
Warum werden eigentlich ARD und ZDF nicht aus Steuermitteln finanziert?
immerhin wurde er nun wiederholt vom Verfassungsgericht zum Teil des demokratischen Systems erklärt. Wer hat eigentlich diese Absicht geäußert?
Warum werden eigentlich ARD und ZDF nicht aus Steuermitteln finanziert?
Funkgeist schrieb:man wollte primär Abstand vom "Staatsrundfunk" a la Großdeutscher Rundfunk finden und das Radio als Massenmedium (damals war noch nicht viel mit TV ) in demokratische Strukturen abbilden, siehe "Rundfunkräte, Parteienproporz später usw usw ).
...konkrete Quellen habe ich jetzt nicht parat, aber der ÖR-Rundfunk geht auf das Nachkriegsdeutschland und das Vorbild der britischen BBC zurück, soweit ich weiß.
man wollte primär Abstand vom "Staatsrundfunk" a la Großdeutscher Rundfunk finden und das Radio als Massenmedium (damals war noch nicht viel mit TV ) in demokratische Strukturen abbilden, siehe "Rundfunkräte, Parteienproporz später usw usw ).
Heute geht es beim ÖR aber ehr um Distanz zu individuellen Wirtschaftsinteressen, damit Sender ein Programm weitgehend unabhängig von Werbeträgern gestalten können.
schön, daß Karlsruhe diese Prinzipien immer mal hochhält.....
Diese Frage habe nicht ernst gemeint. Ich wollte damit nur die Perfidität des Systems zum Ausdruck bringen. Der Staat räumt dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk eine Sonderstellung ein. Der wiederum ermittelt über die KEF den eigenen Finanzbedarf. Mit dem Schutz des Staates versehen treibt die GEZ die Gebühren ein. Am Ende ist jeder in der Situation, daß es es auf den anderen schieben kann.mir schrieb:Warum werden eigentlich ARD und ZDF nicht aus Steuermitteln finanziert?
Was ist das denn für eine komische Statistik mit 204 Euro/Jahr? Pro Einwohner, oder wie?
Richtig, die KEF schlägt es vor. Wo also steht bitte, dass ein Vorschlag der KEF bereits ein verbindliches "Gesetz" darstellt? Dann kann man die (Pro-Forma-)Absegnung durch die Länder doch gleich sein laßen...Die Sendeanstalten melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. In dieser KEF sitzen von den Ländern entsandte, aber ansonsten unabhängige (!) Wirtschaftsfachleute, Rechnungsprüfer und andere Experten, die diesen Finanzbedarf prüfen. Anschließend wird dieser Vorschlag den Landesparlamenten zur Abstimmung vorgelegt. Erst wenn alle Landesparlamente zugestimmt haben, darf die Erhöhung in Kraft treten. Dieses dreistufige Verfahren wurde 1996 im 8. Rundfunkurteil des BVerfG so festgelegt.
Richtig, die KEF schlägt es vor. Wo also steht bitte, dass ein Vorschlag der KEF bereits ein verbindliches "Gesetz" darstellt?
Ich wollte wissen, worauf er sich bezog, wer so etwas gesagt hat, oder womit er meint, dass dieses Urteil dieses Ziel rechtfertigen könnte.
Ich bleibe dabei: Weg mit dem derzeitigen Gebührensystem und Einführung einer Rundfunksteuer.
Zum Beispiel hr3?Kann man gleich wieder bissel was einsparen...
Suuuper Idee! *Daumen hoch*
Schon alleine wegen der Arbeitslosen. Diese wären dann automatisch befreit, weil sie keine Steuer zahlen.
Das sind sie auch jetzt schon, weil sie von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit sind.