c.rothe
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Folgende Pressemitteilung der HAM habe ich gestern erhalten:
HAM wendet sich gegen geplante Medienrechtsänderungen: Programmauftrag des Privatfunks nicht verwässern, Offenen Kanal erhalten
Der Chef der Senatskanzlei, Staatsrat Dr. Volkmar Schön, hat die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) vor wenigen Tagen über Eckpunkte einer geplanten Novellierung des Hamburgischen Mediengesetzes informiert. Gegen die angestrebten Änderungen wendet sich der Vorstand der HAM. In einem Positionspapier, das HAM-Direktor Dr. Lothar Jene der Senatskanzlei zugeleitet hat, wird grundsätzliche Kritik formuliert. Sie bezieht sich darauf, dass die Gesetzesmacher den Rundfunk vorrangig als Wirtschafts- und weniger als Kulturgut betrachten. Die Kritik richtet sich ferner gegen Veränderungen bei der Zusammensetzung des HAM-Vorstandes und gegen die geplanten Einschränkungen des Offenen Kanals. Das Positionspapier hat folgenden Wortlaut:
Die Senatskanzlei hat der HAM eine Novellierung des Hamburgischen Mediengesetzes angekündigt. In einem Gespräch am 25. Februar wurden drei Eckpunkte für die bevorstehenden Änderungen genannt:
Mit dem Ziel des Bürokratie-Abbaus soll die HAM auf „das Wesentliche“ ihrer Aufgaben begrenzt werden und zukünftig insbesondere kaum noch inhaltliche Einflussmöglichkeiten auf die von ihr zugelassenen Programme haben.
Der HAM-Vorstand soll stärker als Expertengremium zusammengesetzt, von 13 auf 7 Mitglieder verkleinert und insgesamt von der Bürgerschaft gewählt werden.
Der Offene Kanal soll in die Trägerschaft der kommenden Hamburg Media School (HMS) überführt werden. Er soll vom zugangsoffenen Bürgermedium zu einer Plattform verändert werden, die den Vorstellungen und Verantwortlichkeiten der HMS folgt und deren Ausbildungszwecken, nur noch begrenzt jedoch der Bürgerbeteiligung dienen soll.
In diesen Eckpunkten kommt nicht nur viel Unkenntnis über die bisherige Arbeit der HAM zum Ausdruck. Deutlich wird auch ein Unverständnis gegenüber den Anforderungen moderner Medienregulierung und ihren gestalterischen Möglichkeiten zum Wohle des Medienstandorts. Dazu kommt eine erstaunliche Distanz zu verfassungsrechtlichen Grundlagen des Privatfunks. Wer die HAM als reine Bürokratie sieht, hat nicht verstanden, dass sie stets gestaltend, anregend, fördernd und beratend gewirkt hat. Ihre Philosophie auf der Basis des bestehenden Landesmedienrechts ist, die Etablierung neuer Angebote zu erleichtern und Interessenkonflikte zu moderieren. Qualitative Programmziele will die HAM möglichst mit Mitteln der soft regulation und erst bei deren Versagen mit dem Instrument des Verwaltungsakts erreichen. Denn unsere offene gesellschaftliche Kommunikation braucht auch ordnungspolitische Sicherungen. Dies alles hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Rundfunklandschaft in Hamburg mit 26 von der HAM teils bundesweit zugelassenen TV-und Radioprogrammen keinen Vergleich mit einer anderen deutschen Region zu scheuen braucht.
Wer die HAM „auf Wesentliches zurückführen“ will, der hat sich nicht die Mühe gemacht, den Wettbewerb der Medienstandorte zu analysieren. Medienwirtschaftlich erfolgreiche Regionen in Deutschland zeichnen sich durch eine Politik aus, die mit ihrer Landesmedienanstalt mit dem Ziel der programmlichen Vielfalt und der Entwicklung einer Fülle dazugehöriger Rahmenkomponenten kooperiert. Von solchen Ansätzen ist jedenfalls beim bisher bekannt gewordenen Stand der mediengesetzlichen Überlegungen in Hamburg nichts zu bemerken.
Wer schließlich einfach von „Deregulierung“ redet, der hat die Sensibilitäten der Materie Rundfunk nicht erkannt. Hier kann es ohnehin nur ein Mindestmaß an Regulierung geben, das zur Einhaltung bestimmter Programmgrundsätze bis hin zum Jugendschutz aber auch wirksam einsetzbar sein muss. Dieses Mindestmaß zu unterschreiten, heißt nicht nur, den Rundfunk vorrangig als Wirtschafts- und weit weniger auch als Kulturgut zu verstehen. Es bedeutet ferner, den verfassungsrechtlichen Rang und Auftrag privater Programme zu ignorieren.
Denn auch der private Rundfunk hat eine verfassungsrechtlich verankerte Programmaufgabe. Kommerzielle TV- und Radiosender haben nicht nur für Spaß, Spiel, Sport und Spannung zu sorgen, sie müssen je nach Programmart auch durch Information und Berichterstattung der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienen. Dies ist für das soziale Zusammenleben und die demokratische Willensbildung von grundlegender Bedeutung. Den entsprechenden mediengesetzlich formulierten Anspruch hat die HAM immer wieder teils fordernd, teils mahnend, stets aber verantwortungsbewusst und mit Augenmaß geltend gemacht.
Aus ihrer Verantwortung gegenüber der die Allgemeinheit vertretenden HAM sollen die Sender nun offenbar entlassen werden. Unter anderem sollen Privatradios künftig ohne medienrechtliche Auflagen auf Nachrichten und andere redaktionelle Wortbeiträge ganz verzichten dürfen. Ergebnis wäre eine fortschreitende Boulevardisierung dieser Medien zu rein kommerziellen Angeboten mit untergeordneten gesellschaftlichen und kulturellen Ansprüchen.
Offenbar ist denjenigen, die diese Entwicklung fördern oder in Kauf nehmen, nicht deutlich bewusst, dass damit die Information über das örtliche politische Geschehen insgesamt eingeschränkt wird. Wo nicht genügend Sendeflächen für solche redaktionellen Leistungen bereitgestellt werden, findet Politik keinen Ausdruck. Wo nur Musik und Unterhaltung gesendet werden, haben Publizisten und Wortjournalisten keinen Arbeitsplatz. Wer keine Voraussetzungen für informatives Lokal-TV sichert, der kommt in der Öffentlichkeit entsprechend wenig vor.
Unverständlich ist auch, den HAM-Vorstand nur als Expertengremium konzipieren zu wollen. Schon jetzt ist der HAM-Vorstand als Vertretung der Allgemeinheit gegenüber dem Privatfunk aus sachkundigen Bürgern zusammengesetzt. Eine Verkleinerung würde dazu führen, dass die notwendige gesellschaftliche Pluralität nicht mehr gegeben wäre. Wie soll ferner zusammenpassen, einerseits eine Expertengruppe vorzusehen, dieser aber gleichzeitig ein verkleinertes Aufgabenfeld zuzuweisen? An die Stelle unterschiedlicher gesellschaftlicher Strömungen soll im HAM-Vorstand offenbar eine Unterschiedlichkeit dort vertretener Medienberufe treten. Ist auch deren Blick über rein Fachliches hinaus gewollt? Oder wie erklärt sich, dass aus dem großen Feld der Kultur offenbar niemand im HAM-Vorstand vertreten sein soll?
Auch die vorgesehene Wahl des gesamten HAM-Vorstands durch die Bürgerschaft ist eine schlechtere Lösung als die bisherige, wo die Hälfte der Vorstandsmitglieder von wesentlichen gesellschaftlichen Gruppierungen direkt entsandt wird. Dieses Maß an Staatsferne im HAM-Vorstand wird nicht erreicht, wenn Wahlprozeduren in beträchtlichem Maße zugleich dem parteipolitischen Proporzdenken geöffnet werden. Das Stichwort Expertengremium erscheint deshalb als vordergründig. Viel eher geht es offenbar darum, die HAM stärker als bisher aus ihrer politischen Neutralität zu entlassen.
Auch bei der vorgesehenen Veränderung beim Offenen Kanal geht es um weitere Zwecke als nur die Einrichtung eines Ausbildungskanals. Tatsächlich soll der Offene Kanal als zugangsoffenes Bürgermedium abgeschafft werden. Dies ist aus der Funktion, den Erfolgen und der heutigen Form des Offenen Kanals als lebendiger und weltoffener Großstadtkultur nicht zu rechtfertigen.
So sinnvoll eine Verstärkung der – im Offenen Kanal schon immer praktizierten – Ausbildung sein kann, so wenig macht ein Konzept Sinn, die HMS als Zentrum künftiger Filmprofis mit der Aufgabe zu betrauen, für Bürgerfunk und Medienkompetenzentwicklung von Schülern Verantwortung zu tragen. Denn dabei bleibt völlig offen, wie Bürgerbeteiligung und Pluralität gesichert werden können. Im Ergebnis werden die eher an kommerziellen Zielsetzungen interessierten Ausbildungsambitionen das Bürgermedium verdrängen. Eine Großstadt mit der Vielschichtigkeit Hamburgs braucht aber eine Hörfunk- und Fernsehplattform, die Ausdruck der kulturellen Vielfalt dieser Stadt ist und allen gesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit zur Partizipation gibt. Eine Alleinträgerschaft der HMS kann dies nicht gewährleisten.
Insgesamt bleibt der Eindruck, dass die vorgesehenen Änderungen des Hamburgischen Mediengesetzes nicht bis zu Ende gedacht sind. Der Medienstandort Hamburg braucht aktive und fördernde Mitgestaltung der Grundlagen und Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Privatfunk. Sieht man, wie andernorts schwierige Herausforderungen wie der Analog-Digital-Umstieg durch gesetzlich entsprechend ausgestattete Landesmedienanstalten vorwärts gebracht werden, dann kann man einen reinen Deregulierungsansatz nur als verfehlt bezeichnen. Wer nicht zur Kenntnis nimmt, dass Selbstkontrolle von Rundfunk- und Online-Anbietern nur in einem System regulierter Selbstregulierung funktionieren kann, der ignoriert die Mechanismen moderner Massenkommunikation.
Dies alles spricht dafür, die HAM und ihren gesetzlichen Auftrag weiterzuentwickeln, statt sie in Verkennung medienpolitischer Perspektiven zu amputieren. Abbau von Pluralität und gesellschaftlicher Mitverantwortung ist offenbar ebenso gewollt wie die Einschränkung von Bürgerbeteiligung und publizistischer Teilhabe. Alles dies sind keine guten Grundlagen für ein Medienrecht, das einer europäischen Metropole und einer wachsenden Stadt Rechnung tragen soll.
HAM wendet sich gegen geplante Medienrechtsänderungen: Programmauftrag des Privatfunks nicht verwässern, Offenen Kanal erhalten
Der Chef der Senatskanzlei, Staatsrat Dr. Volkmar Schön, hat die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) vor wenigen Tagen über Eckpunkte einer geplanten Novellierung des Hamburgischen Mediengesetzes informiert. Gegen die angestrebten Änderungen wendet sich der Vorstand der HAM. In einem Positionspapier, das HAM-Direktor Dr. Lothar Jene der Senatskanzlei zugeleitet hat, wird grundsätzliche Kritik formuliert. Sie bezieht sich darauf, dass die Gesetzesmacher den Rundfunk vorrangig als Wirtschafts- und weniger als Kulturgut betrachten. Die Kritik richtet sich ferner gegen Veränderungen bei der Zusammensetzung des HAM-Vorstandes und gegen die geplanten Einschränkungen des Offenen Kanals. Das Positionspapier hat folgenden Wortlaut:
Die Senatskanzlei hat der HAM eine Novellierung des Hamburgischen Mediengesetzes angekündigt. In einem Gespräch am 25. Februar wurden drei Eckpunkte für die bevorstehenden Änderungen genannt:
Mit dem Ziel des Bürokratie-Abbaus soll die HAM auf „das Wesentliche“ ihrer Aufgaben begrenzt werden und zukünftig insbesondere kaum noch inhaltliche Einflussmöglichkeiten auf die von ihr zugelassenen Programme haben.
Der HAM-Vorstand soll stärker als Expertengremium zusammengesetzt, von 13 auf 7 Mitglieder verkleinert und insgesamt von der Bürgerschaft gewählt werden.
Der Offene Kanal soll in die Trägerschaft der kommenden Hamburg Media School (HMS) überführt werden. Er soll vom zugangsoffenen Bürgermedium zu einer Plattform verändert werden, die den Vorstellungen und Verantwortlichkeiten der HMS folgt und deren Ausbildungszwecken, nur noch begrenzt jedoch der Bürgerbeteiligung dienen soll.
In diesen Eckpunkten kommt nicht nur viel Unkenntnis über die bisherige Arbeit der HAM zum Ausdruck. Deutlich wird auch ein Unverständnis gegenüber den Anforderungen moderner Medienregulierung und ihren gestalterischen Möglichkeiten zum Wohle des Medienstandorts. Dazu kommt eine erstaunliche Distanz zu verfassungsrechtlichen Grundlagen des Privatfunks. Wer die HAM als reine Bürokratie sieht, hat nicht verstanden, dass sie stets gestaltend, anregend, fördernd und beratend gewirkt hat. Ihre Philosophie auf der Basis des bestehenden Landesmedienrechts ist, die Etablierung neuer Angebote zu erleichtern und Interessenkonflikte zu moderieren. Qualitative Programmziele will die HAM möglichst mit Mitteln der soft regulation und erst bei deren Versagen mit dem Instrument des Verwaltungsakts erreichen. Denn unsere offene gesellschaftliche Kommunikation braucht auch ordnungspolitische Sicherungen. Dies alles hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Rundfunklandschaft in Hamburg mit 26 von der HAM teils bundesweit zugelassenen TV-und Radioprogrammen keinen Vergleich mit einer anderen deutschen Region zu scheuen braucht.
Wer die HAM „auf Wesentliches zurückführen“ will, der hat sich nicht die Mühe gemacht, den Wettbewerb der Medienstandorte zu analysieren. Medienwirtschaftlich erfolgreiche Regionen in Deutschland zeichnen sich durch eine Politik aus, die mit ihrer Landesmedienanstalt mit dem Ziel der programmlichen Vielfalt und der Entwicklung einer Fülle dazugehöriger Rahmenkomponenten kooperiert. Von solchen Ansätzen ist jedenfalls beim bisher bekannt gewordenen Stand der mediengesetzlichen Überlegungen in Hamburg nichts zu bemerken.
Wer schließlich einfach von „Deregulierung“ redet, der hat die Sensibilitäten der Materie Rundfunk nicht erkannt. Hier kann es ohnehin nur ein Mindestmaß an Regulierung geben, das zur Einhaltung bestimmter Programmgrundsätze bis hin zum Jugendschutz aber auch wirksam einsetzbar sein muss. Dieses Mindestmaß zu unterschreiten, heißt nicht nur, den Rundfunk vorrangig als Wirtschafts- und weit weniger auch als Kulturgut zu verstehen. Es bedeutet ferner, den verfassungsrechtlichen Rang und Auftrag privater Programme zu ignorieren.
Denn auch der private Rundfunk hat eine verfassungsrechtlich verankerte Programmaufgabe. Kommerzielle TV- und Radiosender haben nicht nur für Spaß, Spiel, Sport und Spannung zu sorgen, sie müssen je nach Programmart auch durch Information und Berichterstattung der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienen. Dies ist für das soziale Zusammenleben und die demokratische Willensbildung von grundlegender Bedeutung. Den entsprechenden mediengesetzlich formulierten Anspruch hat die HAM immer wieder teils fordernd, teils mahnend, stets aber verantwortungsbewusst und mit Augenmaß geltend gemacht.
Aus ihrer Verantwortung gegenüber der die Allgemeinheit vertretenden HAM sollen die Sender nun offenbar entlassen werden. Unter anderem sollen Privatradios künftig ohne medienrechtliche Auflagen auf Nachrichten und andere redaktionelle Wortbeiträge ganz verzichten dürfen. Ergebnis wäre eine fortschreitende Boulevardisierung dieser Medien zu rein kommerziellen Angeboten mit untergeordneten gesellschaftlichen und kulturellen Ansprüchen.
Offenbar ist denjenigen, die diese Entwicklung fördern oder in Kauf nehmen, nicht deutlich bewusst, dass damit die Information über das örtliche politische Geschehen insgesamt eingeschränkt wird. Wo nicht genügend Sendeflächen für solche redaktionellen Leistungen bereitgestellt werden, findet Politik keinen Ausdruck. Wo nur Musik und Unterhaltung gesendet werden, haben Publizisten und Wortjournalisten keinen Arbeitsplatz. Wer keine Voraussetzungen für informatives Lokal-TV sichert, der kommt in der Öffentlichkeit entsprechend wenig vor.
Unverständlich ist auch, den HAM-Vorstand nur als Expertengremium konzipieren zu wollen. Schon jetzt ist der HAM-Vorstand als Vertretung der Allgemeinheit gegenüber dem Privatfunk aus sachkundigen Bürgern zusammengesetzt. Eine Verkleinerung würde dazu führen, dass die notwendige gesellschaftliche Pluralität nicht mehr gegeben wäre. Wie soll ferner zusammenpassen, einerseits eine Expertengruppe vorzusehen, dieser aber gleichzeitig ein verkleinertes Aufgabenfeld zuzuweisen? An die Stelle unterschiedlicher gesellschaftlicher Strömungen soll im HAM-Vorstand offenbar eine Unterschiedlichkeit dort vertretener Medienberufe treten. Ist auch deren Blick über rein Fachliches hinaus gewollt? Oder wie erklärt sich, dass aus dem großen Feld der Kultur offenbar niemand im HAM-Vorstand vertreten sein soll?
Auch die vorgesehene Wahl des gesamten HAM-Vorstands durch die Bürgerschaft ist eine schlechtere Lösung als die bisherige, wo die Hälfte der Vorstandsmitglieder von wesentlichen gesellschaftlichen Gruppierungen direkt entsandt wird. Dieses Maß an Staatsferne im HAM-Vorstand wird nicht erreicht, wenn Wahlprozeduren in beträchtlichem Maße zugleich dem parteipolitischen Proporzdenken geöffnet werden. Das Stichwort Expertengremium erscheint deshalb als vordergründig. Viel eher geht es offenbar darum, die HAM stärker als bisher aus ihrer politischen Neutralität zu entlassen.
Auch bei der vorgesehenen Veränderung beim Offenen Kanal geht es um weitere Zwecke als nur die Einrichtung eines Ausbildungskanals. Tatsächlich soll der Offene Kanal als zugangsoffenes Bürgermedium abgeschafft werden. Dies ist aus der Funktion, den Erfolgen und der heutigen Form des Offenen Kanals als lebendiger und weltoffener Großstadtkultur nicht zu rechtfertigen.
So sinnvoll eine Verstärkung der – im Offenen Kanal schon immer praktizierten – Ausbildung sein kann, so wenig macht ein Konzept Sinn, die HMS als Zentrum künftiger Filmprofis mit der Aufgabe zu betrauen, für Bürgerfunk und Medienkompetenzentwicklung von Schülern Verantwortung zu tragen. Denn dabei bleibt völlig offen, wie Bürgerbeteiligung und Pluralität gesichert werden können. Im Ergebnis werden die eher an kommerziellen Zielsetzungen interessierten Ausbildungsambitionen das Bürgermedium verdrängen. Eine Großstadt mit der Vielschichtigkeit Hamburgs braucht aber eine Hörfunk- und Fernsehplattform, die Ausdruck der kulturellen Vielfalt dieser Stadt ist und allen gesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit zur Partizipation gibt. Eine Alleinträgerschaft der HMS kann dies nicht gewährleisten.
Insgesamt bleibt der Eindruck, dass die vorgesehenen Änderungen des Hamburgischen Mediengesetzes nicht bis zu Ende gedacht sind. Der Medienstandort Hamburg braucht aktive und fördernde Mitgestaltung der Grundlagen und Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Privatfunk. Sieht man, wie andernorts schwierige Herausforderungen wie der Analog-Digital-Umstieg durch gesetzlich entsprechend ausgestattete Landesmedienanstalten vorwärts gebracht werden, dann kann man einen reinen Deregulierungsansatz nur als verfehlt bezeichnen. Wer nicht zur Kenntnis nimmt, dass Selbstkontrolle von Rundfunk- und Online-Anbietern nur in einem System regulierter Selbstregulierung funktionieren kann, der ignoriert die Mechanismen moderner Massenkommunikation.
Dies alles spricht dafür, die HAM und ihren gesetzlichen Auftrag weiterzuentwickeln, statt sie in Verkennung medienpolitischer Perspektiven zu amputieren. Abbau von Pluralität und gesellschaftlicher Mitverantwortung ist offenbar ebenso gewollt wie die Einschränkung von Bürgerbeteiligung und publizistischer Teilhabe. Alles dies sind keine guten Grundlagen für ein Medienrecht, das einer europäischen Metropole und einer wachsenden Stadt Rechnung tragen soll.