Um das mal zu hinterfragen: Was spricht denn für eine Neuausschreibung (ich meine nicht inhaltlich oder politisch, sondern rein formell bzw. juristisch)? Meines Erachtens ist die Sachlage eigentlich eindeutig, so wie von Hinztriller beschrieben: Es gilt das Recht, das zum Ausschreibungszeitpunkt gilt. Genau dieses Prinzip bewahrt Investorinnen und Investoren vor einer reinen Willkür und Fehlausgaben. Dass es Fehler in der Ausschreibung geben kann, ist bekannt. Kommt vor. Ist hier aber ja nicht der Fall. Warum die LfM also neues Recht anwenden sollte, erscheint mir nicht plausibel (insofern könnte die Novelle also auch morgen oder in drei Monaten beschlossen werden, auf das laufende Verfahren hätte es keine Auswirkungen). Vielleicht erkenne ich hier aber auch den entsprechenden Punkt, an dem eine Neuausschreibung notwendig würde, nicht. Natürlich könnte die LfM das Verfahren auch aus Lust und Laune abblasen, das würde - gerade angesichts der großen Bewerber - wohl aber eher ein Schuss nach hinten, in dem Fall würde ich stark von einem Gerichtsverfahren ausgehen.