Für den lokalen Hörfunk in Nordrhein-Westfalen ist das „Zwei-Säulen-Modell“ festgeschrieben, wonach für die Ausstrahlung zwei selbständige Organisationsformen notwendig sind: die Veranstaltergemeinschaft („VG“, gemeinnütziger Verein, in dem alle relevanten lokalen Gruppen vertreten sind; Programmverantwortung) und die Betriebsgesellschaft („BG“, an der bis zu 75 % örtliche Zeitungsverleger und 25 % kommunale Einrichtungen beteiligt sind; Verantwortung für Finanzen und Technik). Die Lokalstationen beziehen ihr Rahmenprogramm von der Radio NRW GmbH (gilt nicht für Kreis Aachen). (Quelle: Website LfM, Abruf vom 11.10.2007)