Vom 1. Mai der im Raum schwebt hab ich bislang auch nichts gehört, heißt natürlich nicht, dass da nichts dran ist.
Ein Blick auf den Kalender verrät: Der 1. Mai ist
gesetzlicher Feiertag (
https://www.dgb.de/gesetzliche-feiertage-deutschland) in Deutschland. Gesetzliche Feiertage haben es an sich, dass sie hierzulande arbeitsfrei sind. Und nur weil der 1. Mai auch "Tag der Arbeit" heißt, bedeutet das nicht, dass an dem Tag gearbeitet wird. Im Gegenteil: Am 1. Mai passiert in Deutschland überhaupt nichts, außer dass reichlich Alkohol konsumiert wird und ein paar Autos brennen.
Was aber nicht passieren wird am 1. Mai: Weder wird am 1. Mai irgendein neues Programm gestartet, noch geht am 1. Mai ein neuer Muxx in Betrieb und auch kein Techniker stellt sich am 1. Mai den Wecker, um pünktlich eine Neuaufschaltung einer weiteren Absolut-Festplatte vorzunehmen.
An gesetzlichen Feiertagen
ruht die Arbeit. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Es gilt ein
grundsätzliches Beschäftigungsverbot (§ 9 ArbZG), von dem es allerdings einige Ausnahmen gibt. Ausnahmen gelten etwa für Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser und Gaststätten (§ 10 ArbZG).
So wichtig, dass sie unter die Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot fallen würde, ist die Inbetriebnahme der neuesten Absolut-Festplatte nicht. Es sei denn, man sendet rund um die Uhr Martinshörner und Notfallsignale aus aller Welt, dann könnte das vielleicht unter den Ausnahmestatus fallen.